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Ihr Ergebnis
Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Darunter verstehen die Aufsichtsbehörden Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereiche: 1. Das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung. 2. Den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Einzelhandels für andere. 3. Die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. 4. Die Anlagevermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten. 5. Das Emissionsübernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien. 6. Die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum. - Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren Überwachung sie auch unterliegen.
Aufsichtsbehörde
Wertpapier
Derivate
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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