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Ihr Ergebnis
Inhaberaktie
Wertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom jeweiligen Inhaber (Überbringer) geltend gemacht werden können, ohne daß dieser in der Regel den Nachweis erbringen muß, tatsächlich der rechtmäßige Inhaber zu sein. Beispiele dafür sind Inhaberaktien, Pfandbriefe, Inhaberschecks o. ä.
Wertpapier

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