Info-Center
Glossar


oder



#  A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 
Ihr Ergebnis
Call-Option
Eine Kaufoption bzw. den dieser zugrundeliegender Vertrag, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu erwerben. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter (in Stücken) genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option (Verfalltermin) den Bezugswert jederzeit liefern können muß, also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte Wertpapiere nicht veräußern darf. Dafür erhält er vom Erwerber des call eine Prämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt. Der Käufer eines call rechnet mit steigenden Kursen und profitiert daran überproportional. Er verkauft dann entweder seine Option an einen Dritten oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen.
Option
Aktie
Basispreis
Depot
Wertpapier
Kapitalmarkt
Kurs

Suche         starten 
Finanzkommunikation
Informieren Sie sich
anhand unserer aktuellen Finanzkommunikations-Broschüre