Info-Center
Glossar


oder



#  A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 
Ihr Ergebnis
Kursmakler
Amtlich bestellte und vereidigte Personen, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen. In der Praxis geht das etwa so vor sich: Die Makler rufen z. B. vorliegende Verkaufsangebote zum limitierten oder festgesetzten Kurs laut aus, worauf ein Bankenvertreter, dem ein entsprechender Kaufantrag vorliegt, zurückruft.
Kurs

Suche         starten 
Finanzkommunikation
Informieren Sie sich
anhand unserer aktuellen Finanzkommunikations-Broschüre