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100%-Finanzierungen ohne Eigenkapital für Unternehmen mit Investorenkapital ohne Bank möglich (Vermeidung der Hausbankabhängigkeit)

von Dr. Horst Werner

Verehrte Anleger und Investoren!

Eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapital und ohne Besicherungen mit Privatkapital für Gewerbebetriebe von Anlegern und Investoren ist über den freien Kapitalmarkt ohne Banken realisierbar und bedarf keiner Unternehmerkredite von Banken, ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de/ ). Fragen nach 100%-Finanzierungen bei geringer Bonität für Unternehmen werden immer wieder von Gewerbetreibenden gestellt, die den Banken- und Finanzierungsstress mit Kreditinstituten aus dem Weg gehen wollen und die es Leid sind, Aktenordner voll Unterlagen bei der Bank abzuliefern. Diese Unternehmer suchen alternative Finanzierungswege außerhalb des Bankensektors. Die Unternehmer wollen keine Hausbankabhängigkeit und finden auch am Beteiligungsmarkt günstige Finanzierungsmöglichkeiten mit 3,5% bis 5,5 % Zinsen p.a. für unbesicherte Beteiligungsgelder. Dementsprechend können Unternehmensfinanzierungen oder Projektfinanzierungen auch vollständig über kapitalmarktorientiertes, stimmrechtsloses Beteiligungskapital realisiert werden. Da kommen z.B. das stille Beteiligungskapital und das Genussrechtskapital als bilanzrechtliches Eigenkapital in Betracht, so dass sogar Bonität und Rating des Unternehmens wachsen.

Eigenkapitalähnlich wird Mezzanine-Kapital neben seiner Nachrangigkeit auch durch seine Langfristigkeit. So sind Laufzeiten von 5 bis hin zu 15 Jahren durchaus üblich und erlauben es, mit dem zur Verfügung gestellten Kapital langfristig und nachhaltig zu wirtschaften. Zur Qualifizierung als bilanzrechtliches Eigenkapital ist eine Mindestfrist von 5 Jahren erforderlich. Es ist daher ratsam, eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu vereinbaren, die aber nicht automatisch zu einer Beendigung der Beteiligung führt, sondern nach Ablauf dieser 5 Jahre eine Kündigungshandlung einer der beiden Vertragspartner erforderlich macht. Bilanzrechtlich ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren vorgegeben.

Mezzanine-Kapital als stimmrechtsloses Beteiligungskapital gilt steuerrechtlich als Fremdkapital und Aufwendungen daraus mindern den körperschaftssteuerlichen Gewinn: Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, kann Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital gewertet werden. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital reduzieren also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind Aufwand der Gesellschaft. Das gilt ebenso für die Nachrangdarlehen oder die Anleihe, die auch kleine Unternehmen ausgeben dürfen.

Keine Stimmrechtsverwässerung, da Verluste von Eigentums- und Stimmrechten unterbleiben – dies sind neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Gewinn- und Zinsausschüttungen entscheidende Vorteile des Mezzaninekapitals: Anders als bei der klassischen Eigenkapitalgewinnung mit Stimmrechtskapital (z.B. durch die Ausgabe von Aktien, GmbH-Anteilen, KG-Anteilen etc.), geht eine Mezzanine-Finanzierung bei entsprechender Gestaltung nicht mit einer Veränderung der Eigentümerverhältnisse einher. Dies hat zur Folge dass bestehende Mehrheitsverhältnisse unberührt bleiben und die Unabhängigkeit des Unternehmens nicht durch den Verlust von Einflussnahmerechten bzw. das Gewähren von Mitspracherechten gefährdet wird. Folglich wird eine Verwässerung des Gesellschaftskapitals ebenfalls unterbunden. Eine Vollfinanzierung mit Mezzaninekapital beinhaltet also keine gesellschaftsrechtlichen oder steuerrechtlichen Nachteile. Mit Equity-Mezzaninekapital wird zudem die Bonität und die Eigenkapital-Quote verbessert, da diese Gelder nach Basel III als Eigenkapital bilanzierungsfähig sind.

Weitere Auskünfte erteilt Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Geschäftsprofil Gesundheitsberaterin Frau Annett Hoffmann, Gesundheitsberaterin Juni 2024

Frau Annett Hoffmann ist 51 Jahre jung und lebt im wunderschönen Landkreis Meißen (Sachsen). Sie stammt aus einer Druckereifamilie und hat bereits über 30 Jahre Erfahrung in Werbung & Marketing - spezialisiert auf Marketingkampagnen in der Politik, wie auch für den Mittelstand - Deutschlandweit. Sie war bereits auch international tätig. 2023 hat Frau Hoffmann es sich zu Aufgabe gemacht, sich auf den Bereich Gesundheit zu konzentrieren. Durch persönliche Erfolge mit der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln, ist sie seit Februar 2023 Partner bei „ZINZINO“. Ihr Ziel ist es, mindestens 3 Standorte „Abnehmen im Liegen“ in Sachsen zu betreiben. Sie hat es selbst angewendet und ist von dem Konzept sehr überzeugt! Frau Hoffmann möchte dieses Lebens- und Wohlfühlgefühl und diesen Mehrwert auch an andere Personen weitergeben!

„Abnehmen im Liegen“ ist ein innovatives Konzept, das durch den Einsatz von Ultraschall und feinen Stromimpulsen den Fettstoffwechsel ankurbelt und Fettablagerungen gezielt und effektiv reduzieren kann. Es wird ein individuelles Profil des Benutzers erstellt, um die Behandlung an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Durch die Kontrolle der Werte während der Behandlung kann sichergestellt werden, dass die Behandlung optimal wirkt. „Abnehmen im Liegen“ ist kein Ersatz für Sport oder eine ausgewogene Ernährung, aber es kann gezieltes „Bodyforming“ ermöglichen und hartnäckige Fettpolster bekämpfen.

Anders als bei vielen anderen Geräten auf dem Markt, wird hier ein personalisiertes Profil des Benutzers erstellt. Die BIA Körperanalyse bestimmt den Anteil an Fett, Muskeln und Wasser im Körper. Die Behandlung ist schmerzfrei und wird auf die individuellen Bedürfnisse des Benutzers angepasst! Während der Behandlung werden die Werte ständig über prüft und gegebenenfalls angepasst. Das „Abnehmen im Liegen“ ist eine moderne schmerzfreie Methode, die es ermöglicht, gezielt das eigene Körperbild zu formen und hartnäckige Polster effektiv zu bekämpfen.

Durch die Analyse der Körperzusammensetzung wird eine individuelle Anpassung der Behandlung ermöglicht. Die effektiven, milden Schwingungen regen die natürlichen physiologischen Prozesse im Körper an, darunter den Fettstoffwechsel, den Aufbau von Muskeln, die Straffung und Regeneration des Gewebes, die Entgiftung und Entschlackung, sowie mehr.

Beteiligungsübersicht: Investitionsvolumen gesamt: 250.000,00 Euro
Mindestzeichnungssumme: ab 20.000,00 Euro
Mindestlaufzeit: ab 5 Jahren
Grunddividende: 3,5 % p. a. nur bei Gewinn, Nachrangig hinter anderen Gläubiger Ansprüchen auszahlbar.
Zusätzlich Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem bilanzierten Jahresüberschuss
Agio als Abschlussgebühr: 3 %
Alle Konditionen - außer der Mindestlaufzeit – sind frei aushandelbar

Frau Hoffmann stellt auf Anfrage ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit weiteren Erläuterungen per mail ( info@deine-gesundheitsberaterin.de ) zur Verfügung.

Für die dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

 

 

Kontakt:

Gesundheitsberaterin Frau Annett Hoffmann

Geschäftsführer:
Annett Hoffmann

Branche:
Gesundheit

Wiesengrund 21
01665 Diera-Zehren

Email:
info@deine-gesundheitsberaterin.de

Internet:
deine-gesundheitsberaterin.de/

Tel.: 0174 - 240 56 79

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Geschäftsprofil der „Triple H Ranch der Michels & Michels GbR“ Juni 2024

Unser Unternehmen wurde im Januar 2023 von Mutter Anja und Tochter Sonja Michels gegründet. Unser Ziel ist es, über eine Pferdepension in Verbindung mit Hufpflege - Privat- wie auch Geschäftskunden zu erreichen. Hierzu möchten wir den Hof mit Standort in Geestland - Hymendorf erwerben. Fachliche und persönliche Voraussetzungen, sowie konzeptionelle Grundlagen für den Aufbau des Unternehmens sind vorhanden.

Schwachstellen sehen wir keine, da wir mit unseren angebotenen Leistungen ein Alleinstellungsmerkmal bieten und durch die mobile Hufpflege auch gleich Kundenkontakt mit potentiellen zukünftigen Einstellern geknüpft werden kann. Um unser Unternehmen weiterhin und auf Dauer auszubauen, sind wir gern bereit, uns Weiterbildungen zu unterziehen. Selbst erworbene und gezielt gesuchte Marktkenntnisse bilden im Moment die Grundlage für unsere Entscheidungen und Handlungen. Im weiterem Gründungsverlauf werden tiefergehende Entscheidungen hinsichtlich Finanzierungsfragen, der Vermarktung, und / oder der Risikoabsicherung getroffen. Dabei werden wir darauf achten, das mögliche Schwächen oder unökonomische Entscheidungen schnell kompensiert oder behoben werden. Das Hauptziel wird immer sein, unser Auftragsvolumen zu sichern, Gewinne zu erzielen und damit unser Unternehmen zu sichern sowie damit unser Unternehmen tragfähig zu machen. Dazu ist es für unser Unternehmen von Anfang an wichtig einen festen Kundenstamm aufzubauen, diesen regelmäßig zu erweitern und natürlich auch in Zukunft zu halten.

Für unser Unternehmen werden wir hauptsächlich Privatpersonen wie auch Geschäftskunden ansprechen und uns dabei an Kunden in unserer Region wenden. Für den Anfang werden wir uns auf die Gewinnung von Einstellern, als auch auf den Bereich der Barhufbearbeitung konzentrieren mit dem Ziel, diese Bereiche innerhalb eines Jahres zu erweitern.

Anleger bzw. Investoren können sich an dem Unternehmenserwerb aushandelbar beteiligen.
Die Beteiligungslaufzeit gemäß den Genussrechts-Vertragsbedingungen kann vor Ort besprochen werden. Den Investoren / Kapitalgebern werden neben der Geld-Dividende noch weitere Sachvorteile geboten, die im persönlichen Gespräch zu erläutern sind.

Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5 Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,5 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Die Vertragsdetails sind individuell verhandelbar.
Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé steht auf Abruf zur Verfügung und kann
bei den Emittentinnen und Geschäftsführerinnen Michels unter der Mail-
Adresse info@triple-h-ranch.de angefordert werden.

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im § 12 Vermögensanlagengesetz muss darauf hingewiesen werden, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.

Kontakt:

Triple H Ranch der Michels & Michels GBR

Geschäftsführer:
Sonja & Anja Michels

Branche:
Ranch

Mooregge 20
49419 Wagenfeld

Email:
info@triple-h-ranch.de

Internet:
www.triple-h-ranch.de

Tel.: 0173 - 190 9214

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Fa. Labesa Service & Management Ltd. & Co KG i.Gr. hilft der Natur, mit Beteiligungsgeldern wieder sauberer zu werden

Um der Natur mit biologischen Dünger zu helfen, ist die Fa. Labesa da. Die Schwerpunkte sind hierbei: Das Engineering / die Planung und Erstellung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Humin-Green-Mineral-Substraten, konfektioniert in Pellet- und / oder Granulatgrößen sowie als Kulturpflanz- und Düngesubstrat zur Humus-Erden-Bildung. Das Unternehmen kauft geeignete und gemäß der Düngemittelverordnung gesetzlich zugelassene organische und mineralische Substanzen aus der Land- und Mineralwirtschaft an und bereitet sie in der von dem Unternehmen wissenschaftlich entwickelten Weise auf, u. a. in subventionierten Bio-Gasanlagen. Der Abverkauf erfolgt über den Einzelhandel, Verkaufsbetriebe und Großhandelsgesellschafen, Betriebe der Forst- und Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Kompostwirtschaft, die Kompostiervertärker suchen.

Das Unternehmen stellt den Interessenten hier die Innovative Entwicklung der Depotdüngerherstellung in einer kurzen, komprimierten Form vor. Es handelt sich um ein neuartiges Verfahren, das patentiert worden ist. Die Belieferung mit den Grundstoffen, z.B. der Rohbraunkohle als auch der Absatz unseres Düngers sind gesichert. Ebenso garantieren uns mehrere Biogasanlagenbetreiber die Belieferung mit den notwendigen Gärresten aus ihren Anlagen. Wir haben Absprachen mit verschiedenen Unternehmen getroffen, vorrangig im norddeutschen Raum, in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, aber auch in Niedersachsen, wo sehr aktiv eine erhebliche Verbesserung der Bodenstrukturen angestrebt wird,
Das Unternehmen begleitet in wissenschaftlicher Hinsicht z. Zt. in Brandenburg den Testanbau zweier Getreidesorten auf zwei Versuchsflächen, mit dem die Gesellschaft für Nachhaltige Stoffnutzung das Pflanzenwachstum verfolgen will. Wir berichten Ihnen über die Fortschritte in diesem Projekt gern in einem persönlichen Gespräch.

Die Fa. Labesa hat Absprachen mit verschiedenen Unternehmen getroffen, vorrangig im norddeutschen Raum, in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, aber auch in Niedersachsen, wo sehr aktiv eine erhebliche Verbesserung der Bodenstrukturen angestrebt wird,

Sie können die Entwicklung der Düngerherstellung mit Ihren Beteiligungsgeldern unterstützen :
Genussrechte als Vermögensanlagen in der Beteiligungsübersicht:
Investitionsvolumen: 2.500.000,00 Euro ; pro kurzer oder langer Laufzeit jeweils
maximal 20 Genussrechtsanteile;
Mindestzeichnungssumme: 10.000,00 Euro
Mindestlaufzeit: 5 Jahre oder Maximallaufzeit: 15 Jahre
Grunddividende: 5,75 % p. a.; bei langer Laufzeit: Zinssatz nach Vereinbarung
Gewinn-Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss
Agio: 5 %

Prospekt / Beteiligungsexpose:
Beteiligungsexposé

Kontakt:

Labesa Service & Management Ltd. & Co. KG i. G.

Inhaber und Geschäftsführer:
Agr.-Ing. (FS) Walter Werner Landschulze

Branche:
Immobilien

Dorfstraße Sadenbeck 8
D-16928 Pritzwalk

Email:
info@labesa.de

Internet:
www.labesa.de

Tel.: 0157 / 714 16 588

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Beteiligungsexposé

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Der Auer-Krähbergholz-Betrieb ist ein innovatives Sägewerk auf eigenem Grundstück mit der Herstellung konstruktiver Holzbauten

Herr Auer ist gelernter Zimmermann und besucht derzeit die Meisterschule. Seit über 20 Jahren ist Herr Auer selbstständig im Holz Lohnschnitt tätig. In 2023 hat er auf seinem eigenen landwirtschaftlichen Hof in zwei neu erbauten Hallen ein modernes Sägewerk in Betrieb genommen. Herr Auer hat sich auf den Einschnitt und die Weiterverarbeitung von hochwertigen Hölzern für den Außenbereich spezialisiert. Verarbeitet wird vornehmlich die heimische Douglasie. Die Douglasie zählt mit oft über 60 Metern Höhe zu den höchsten und im Durchmesser mit bis zu 1,4 Metern zu den stärksten Bäumen in Europa. Die Rohware wird getrocknet und z. B. zu Fassadenverkleidungen, Gartenhäusern, kleine Holzhallen, Bedachungen, Bodenbelägen, Stegdielen und Bankbelägen weiter veredelt. Der Krähbergholz-Betrieb ( www.krähbergholz.de ) stellt u.a. ganze Bank- und Tischgarnituren für Kitas sowie u.a. Zäune für Kindergärten her. Für Kommunen produziert der Sägewerk-Betrieb Stadtmöbel und konstruktive Holzbauten werden im Auftrag durchgeführt.

Durch eine intelligente Holz-Veredelung erreicht der Sägewerk-Betrieb eine hohe Wertschöpfung mit geringem Materialeinsatz. Das Unternehmen ist hochflexibel und fertigt ausschließlich nach Maßvorgaben, was gut vergütet wird. Mit der Ausführung von Holzbauarbeiten erweitert Herr Auer seinen Tätigkeitsbereich enorm. Sollte der fehlende Wohnraum hier in Deutschland mal wieder ausgebaut werden – sind die Holzsägewerke mit guten Aufträgen in der Bauwirtschaft mit dabei. Für Ende 2024 erwartet Herr Auer bei gutem Konjunkturverlauf – auch durch Messe-Ausstellungsbesuche Umsatzzahlen von bis zu 270.000 Euro p.a. für den Sägewerks-Betriebsteil.
Krähberghof:

In der Landwirtschaft produziert die Familie Auer auf der hofeigenen Fläche ressourcenschonend hochwertiges Sikka Wild Fleisch und Hähnchen Fleisch nach Bioland Richtlinien. Das Fleisch wird direkt ab Hof oder aber direkt in Küchen, Kantinen und in die Gastronomie vermarktet. Herr Auer verkauft nicht an Wiederverkäufer oder Händler. Deshalb erzielen die Inhaber eine hohe Wertschöpfung. Hier im Raum Stuttgart schätzen die Verbraucher den direkten Bezug und die dadurch gegebene Transparenz zu uns als Tierhaltern und Fleischerzeuger.

Der Konsument weiß, woher das Fleisch kommt und wie die Tiere gehalten werden. In der Landwirtschaft erzielen wir einen Umsatz von gut 100.000 Euro. Der Betrieb ist sehr schlank und auf der Kostenseite effektiv aufgestellt.
Zur Stärkung des Eigenkapitals für Investitionen und zur bankenunabhängigen Finanzierung bietet das Auer-Sägewerk Unternehmen grundschuldbesicherte Kapitalanlagen ab 20‘000.- € zu 6% Festzins p.a. mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Das Unternehmen zahlt die Zinsen jährlich aus und lädt Zeichner mit Buchungs-Rabatt zugunsten von Einkaufsvorteilen bei Holzprodukten
( Ausstellungsplätze für die Holzprodukte sind vorhanden ) und bei landwirtschaftlichen Produkten zum Hofbesuch ein. So wird aus der Kapitalanlage tatsächlich echter Vorteil, wenn Anleger die angebotenen Preis-Rabatte von bis zu 10% nutzen. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der Inhaber und Geschäftsführer Herr Steffen Auer über die Mail-Adresse info@krähbergholz.de . Interessenten und Anleger können ständig über den herausgegebenen Newsletter über Neuigkeiten informiert werden ( bitte auf der Webseite www.krähbergholz.de kostenfrei für ein Abonnement eintragen).
Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

 

 

Kontakt:

Auer Krähberg

Geschäftsführer:
Steffen Auer

Branche:
Holz

Krähberghof 2
73550 Waldstetten-Wißgoldingen

Email:
info@krähberghof.de

Internet:
www.krähbergholz.de

Tel.: 07162 2049731

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Werdin Textileinzelhandel GmbH aus Lübeck bietet gewinnorientierte Vermögensanlagen zur Stärkung der Investitionen in eine bundesweite Ausdehnung

Die WERDIN-Geschichte begann 1972 mit einem Ladengeschäft in Lübeck, wuchs über 25 Jahre im Textilsegment auf über 60 Einzelhandelsgeschäfte im Jahr 1992. Im Anschluss wurde WERDIN durch internationale Mode- und Textilkonzerne übernommen. Seit 2009 ist WERDIN wieder inhabergeführt und garantiert mithilfe langjähriger Gesellschafter und Mitarbeiter die vollständige und konsequente Konzentration auf das Kerngeschäft. Alleingeschäftsführender Gesellschafter ist Herr Stefan Mahnke. Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Lübeck HRB 18880 HL .

Gegenstand des Unternehmens ist der Textileinzelhandel, der An- und Verkauf von Textilien, Lederwaren sowie sonstiger Kleidung und Accessoires sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten .

Die WERDIN Textileinzelhandel GmbH ( www.werdin.weebly.com ) plant das Unternehmen zu dem führenden analogen und digitalen Jeanshändler mit einem breiten und tiefen Portfolio  - auch mit starken Eigenmarken - aufzubauen und mittelfristig zu einem deutschlandweiten Franchisesystem mit neuartigen Einkaufserlebniswelten auszubauen. Dafür definiert das Unternehmen folgende Milestones:

  • Änderung der Rechtsform in eine GmbH & Co. KG
  • Veränderung des WERDIN Stores verkaufsfördernden Erlebniswelten mittels variabel nutzbarer Flächenaufteilung
  • Erschließung neuer und ergänzender Erlösgruppen, komplementär zum Kerngeschäft Jeans (Casualwear und Accessoires)
  • Konfiguration einer Multi-Channel Plattform für den eigenen Webshop
  • Aufbau von Kooperationen mit Amazon Web und eBay Webshop
  • Einbindung sozialer Netzwerke und Influencer
  • Realisierung von Modepräsentationen mit lokalem Kolorit bezogen auf die Hansetradition, sowie saisonale Events
  • Installation des WERDIN Franchisesystems
  • Steigerung der Markenbekanntheit
  • Forcierung von Umsatz und Ertrag
  • Einführung weiterer neuer WERDIN Markenprodukte mit Alleinstellungsmerkmalen
  • Zertifizierung des WERDIN Qualitäts- und Risikomanagement-Systems
  • Umsetzung des WERDIN Kreislaufsystems
  • Schaffung weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze

Zur Stärkung des Eigenkapitals für Investitionen und zur bankenunabhängigen Finanzierung bietet die WERDIN Textileinzelhandel GmbH gewinnorientierte stille Beteiligungen z.B. ab 50‘000.- € zu 5% Grunddividende p.a mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren und/oder Genussrechtskapital ab 7 Jahren Mindestlaufzeit an. Festzins-Kapitalanlagen mit kürzeren Laufzeiten und geringeren Mindesteinlagen sind ebenfalls gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz möglich.

Die WERDIN Textileinzelhandel GmbH zahlt die Zins- oder Gewinnausschüttungen jährlich und bei höheren Beteiligungseinlagen auch vierteljährlich aus. Das Unternehmen gewährt für Kapitalanleger zusätzliche Einkaufs-Rabatte. So wird aus der Anlage tatsächlich echter Ertragsvorteil. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der allein geschäftsführende Gesellschafter, Herr Stefan Mahnke über die Mail-Adresse s.mahnke@werdin.net .

Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagen-gesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

 

Kontakt:

Werdin Textileinzelhandel GmbH

Geschäftsführer:
Stefan Mahnke

Branche:
Einzelhandel

Königstraße 79
23552 Lübeck

Email:
s.mahnke@werdin.net

Internet:
werdin.weebly.com

Tel.: 0451 29274012
Fax:

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Waldhotel am Notschreipass

 

 

Kontakt:

Waldhotel am Notschreipass

Geschäftsführer:
Benjamin Albiez

Branche:
Hotel

Notschrei Passhöhe 2
79674 Todtnau

Email:
ba@albiez-team.de

Internet:
www.schwarzwald-waldhotel.de

Tel.: 07602-94200

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Beteiligungsexposé

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Praxis „PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg“ in Remagen wächst stetig und sucht Beteiligungskapital zur Erweiterung

Die Praxis „PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg“ besteht seit zwanzig Jahren und soll in eigenen Räumlichkeiten weiter ausgebaut werden. Hierfür besteht ein Investitions-Bedarf von Euro 750.000,- . Die Hauptmittelverwendung gilt der Erweiterung der Praxis an einem neuen Standort - d. h.: Kauf einer Immobilie mit einem Praxisteil sowie einem separatem Eingang, einem Seminarraum und einem abgetrennten Wohnbereich.

Die Praxisinhaberin Maria von Hardenberg ist Autorin zahlreicher Bücher, hat viele gute Arbeits-Bewertungen und ist Mutter von drei Kindern. Nach dem Kauf plant die Inhaberin auch eine evtl. notwendige Renovierung / Sanierung des Hauses ein. Weitere Mittel sollen für technisches Equipment und Werbung verwendet werden. Hier möchte die Unternehmerin neben dem normalen Praxisbetrieb - entweder persönlich oder via online - ihre bisherige Arbeit fortführen. Das neue Praxisdomizil soll die Möglichkeit eröffnen, Seminare zu den Themen „Psychogenetik und Beziehungen“, „Psychogenetik und Beruf und Berufung“ zu veranstalten, aber auch Gruppenausbildungen im Bereich der „Psychogenetischen Therapie und Beratung“ zu beginnen.

Das neue Praxisdomizil soll mir die Möglichkeit eröffnen, Seminare zu den Themen „Psychogenetik und Beziehungen“, „Psychogenetik und Beruf und Berufung“ zu veranstalten, aber auch Gruppenausbildungen im Bereich der „Psychogenetischen Therapie und Beratung“ zu beginnen. M. E. ist meine Überlegung realistisch, dass es mir möglich wäre an zehn Monaten im Jahr mit einer Anzahl von jeweils 10 - 12 Personen Seminare durchzuführen, wodurch sich mein Umsatz enorm erhöhen würde. Bei einem Durchschnittwert von 450 Euro für ein Wochenendseminar (Sa / So) und 10 Personen wären dies Euro 45.000 + / - p. a.

Die Mittelverwendung schließt darüber hinaus auch die mögliche Renovierung / Sanierung des Objektes ein. Weitere Mittel werden für die technische Ausstattung und die Werbung verwendet. Insgesamt betrifft mein Vorhaben ein Investitionsvolumen in Höhe von 750.000,00 Euro. Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Ich bitte jedoch darum, von Anrufen und Anfragen aus dem europäischen Ausland abzusehen! Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechtes biete ich unseren Investoren e geprüftes Vertragswerk an. Die Beteiligungslaufzeit ( mindestens 5 Jahre ) gemäß den vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechts-Vertragsbedingungen wird vor Ort entschieden.

Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am wachsenden Erfolg der PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg“ teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung ab 5,5 % plus Übergewinnanteile. Die Detailkonditionen sind jeweils frei verhandelbar. Frau v. Hardenberg bietet ihren Investoren / Kapitalgebern neben der Geld-Dividende noch weitere Sachvorteile an, die sie im persönlichen Gespräch darlegen wird, in dem Sie hierzu weitere Informationen erhalten. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz, da max. nur 20 Verträge abgeschlossen werden.

Ausführliche Informationen werden unter der genannten Mail-Adresse sara-maria-hardenberg@t-online.de zur Verfügung gestellt. Ansprechpartnerin zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist die Inhaberin, Maria v. Hardenberg“ aus Remagen. Frau v. Hardenberg liefert Ihnen per Mail auch gern ihr ausführliches Beteiligungsexposé.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die gesetzliche Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlagen auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

PSYCHOGENETIK Maria v. Hardenberg

Geschäftsführerin:
Maria von Hardenberg

Branche:
psychogenetische Therapiepraxis

Am Hahnsberg 27
D-53424 Remagen

Email:
sara-maria-hardenberg@t-online.de

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

 

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

aktuelle Börsenkurse und Indizes von

Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland

BörsenTAG
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
07. September 2024

Ludwig-Erhard-Haus
Berlin, Deutschland

Anlegertag
Die Privatanlagermesse
Zutritt: Publikumsmesse
28. September 2024

Classic Remise
Düsseldorf, Deutschland

DKM
Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche
29. - 30. Oktober 2024

Messe Dortmund
Dortmund, Deutschland

Börsentag
Messe für Privatanleger und Profis
Zutritt: Publikumsmesse
02. November 2024

Handelskammer
Hamburg, Deutschland
BaFin-Prospektpflicht nur gegeben bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren und Vermögensanlagen

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Der Begriff des öffentlichen Angebots von Kapitalanlagen spielt bei Fragen der Zulässigkeit oder bei Fragen der BaFin-Prospektpflicht von Wertpapieren und Vermögensanlagen eine entscheidende Rolle. Ohne öffentliches Angebot besteht keine Prospektpflicht, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Ein öffentliches Angebot ist laut der Legaldefinition in Art. 2 lit. d EU-Prospekt-VO eine Mitteilung an die Öffentlichkeit in jeder Form und auf jede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung jener Wertpapiere zu entscheiden. Der Anleger muss das Angebot ohne weitere Verhandlung mit dem Anbieter annehmen können. Diese Definition gilt auch für die Platzierung von Wertpapieren oder Vermögensanlagen durch Vermittler (Finanzintermediäre). Die bloße Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem multilateralen Handelssystem oder die Veröffentlichung von Geld- oder Briefkursen ist nicht per se als öffentliches Angebot von Wertpapieren zu betrachten. Ein Prospekt sollte daher in diesen Fällen nur verlangt werden, wenn diese Tätigkeiten mit einer Mitteilung einhergehen, die ein öffentliches Angebot von Wertpapieren gemäß der Prospektverordnung darstellt. Die BaFin hat zur Konkretisierung des Begriffs des öffentlichen Angebots in Bezug auf die Zulässigkeit von wertpapierbezogener Kommunikation während des Sekundärmarkthandels im Juni 2013 ein Auslegungsschreiben veröffentlicht, das weiterhin entsprechend Anwendung findet.

1. Inhalt der Mitteilung
Die Informationen in der Mitteilung müssen den Anleger in die Lage versetzen, über den Kauf der Wertpapiere zu entscheiden. Ein öffentliches Angebot liegt danach vor, wenn Angaben zu den essentialia negotii wie etwa Kaufgegenstand und Preis bzw. Preisrahmen dargestellt sind. Soweit es bei Werbemaßnahmen oder anderen Hinweisen und Veröffentlichungen an solchen Angaben fehlt, weil beispielsweise nur Werbung für eine bestimmte Wertpapiergruppe (z.B. "XY-Zertifikate") gemacht wird, liegt kein öffentliches Angebot vor. Es muss sich also um ein fest bestimmtes Angebot handeln, zu dem ein Interessent nur „Ja“ zu sagen braucht. Benötigt der Interessent weitere Information, liegt kerin „öffentliches Angebot“ im Rechtssinne vor..

Die Öffentlichkeit ist gegeben, wenn das Angebot gegenüber dem allgemeinen Publikum platziert wird. Unter dem Begriff „Publikum“ ist eine Mehrzahl von unbekannten Einzelpersonen zu verstehen. Ein öffentliches Angebot setzt also voraus, dass die Finanzinstrumente gegenüber den allgemeinen, breitgestreuten, nicht identifizierten Anlegerkreisen – also im Einzelnen nicht bekannten Personen – beworben werden. Die Öffentlichkeit eines Angebots ist also nur dann gegeben, wenn kein fest bestimmter ( namentlich nicht aufgelisteter ) und unbekannter Personenkreis beworben wird. Danach ist jedes Angebot und jede Bewerbung in den Online-Medien und/oder Offline-Medien ( Printmedien ) eine sogen. öffentliches Angebot, da die Adressaten des Angebots dem Anbietenden nicht von Person bekannt sind und es sich nicht um einen „fest bestimmten, namentlich identifizierbaren Personenkreis“ handelt. Ein öffentliches Angebot liegt vor, wenn die Bekanntgabe weitergehender, nicht lediglich werblicher Informationen in Bezug auf die Finanzinstrumente z.B. auf der Internetseite des Emittenten erfolgt; also Konditionen und Ausstattungsmerkmale der Vermögensanlagen bzw. Wertpapiere öffentlich zugänglich bekannt gegeben werden. Die BaFin hat 2013 ein Auslegungsschreiben zum Begriff des öffentlichen Angebots von Wertpapieren gemäß § 2 Nr. 4 WpPG im Rahmen des Sekundärmarkthandels von Wertpapieren veröffentlicht : (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentsche... ) Die dortigen Auslegungshinweise sind jedoch auf den Sekundärmarkthandel von Wertpapieren spezifiziert und können nur analog herangezogen werden.

Wenn ein Emittent ( Begriffsbestimmung siehe § 1 Abs. 3 VermAnlG ) nur über eine feststehende, ihm bekannte Personenliste Finanzinstrumente platziert, bleibt das Angebot auch dann nichtöffentlich, wenn sich der Anlegerkreis durch Empfehlungsmarketing ( = Mund-zu-Mund-Propaganda ) erweitert.

2. Mitteilung in jeder Form und auf jede Art
Die Mitteilung muss eine zielgerichtete Ansprache der Anleger darstellen. Die bloße Beantwortung der Anfrage eines Anlegers stellt grundsätzlich kein öffentliches Angebot dar.

3. an die Öffentlichkeit
An den Begriff der Öffentlichkeit sind keine besonderen Anforderungen geknüpft. Auch Angebote, die sich nur an einen ausgewählten oder bekannten Personenkreis wie Mitarbeiter, bestimmte Berufsgruppen etc. richten, sind grundsätzlich öffentliche Angebote. Dasselbe gilt auch für Altaktionäre, denen Aktien aus einer Bezugsrechtsemission angeboten werden. Für Bezugsrechtsemissionen kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. a) EU-Prospekt-VO die vereinfachte Offenlegungsregelung für Sekundäremissionen anwendbar sein. Bei Angeboten, die sich nur an einen zahlenmäßig begrenzten oder bekannten Personenkreis richten, kann überdies unter Umständen eine Ausnahme von der Prospektpflicht nach Art. 1 Abs. 4 lit. b) EU-Prospekt-VO vorliegen (s.u. unter V.1.).

4. im Inland
Die Anknüpfung der Prospektpflicht an ein öffentliches Angebot im Inland ergibt sich aus den Legaldefinitionen für Herkunftsmitgliedstaat und Aufnahmemitgliedstaat, die eine Anknüpfung an den Mitgliedstaat herstellen, in dem das öffentliche Angebot von Wertpapieren unterbreitet wird (vgl. Art 2 lit. m) und n) EU-Prospekt-VO). Die BaFin ist für die Billigung des Prospekts zuständig, wenn Deutschland der Herkunftsmitgliedstaat ist. Nur in diesen Fällen überwacht die BaFin die Prospektpflicht.

Der Inlandsbezug wird bejaht, wenn in der Bundesrepublik ansässige Anleger angesprochen werden sollen. Davon wird grundsätzlich ausgegangen, wenn das Angebot vom Inland aus zugänglich ist.

Für ein unbeschränkt zugängliches öffentliches Angebot im Internet bedeutet das, dass grundsätzlich die Öffentlichkeit auf der ganzen Welt angesprochen wird, sodass auch eine Prospektpflicht in Deutschland besteht.

Liegt kein Inlandsbezug vor, kann eine Prospektpflicht aufgrund ausländischer Gesetze bestehen, für die aber ausschließlich ausländische Behörden zuständig sind.

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KI 2041

Zehn Zukunftsvisionen. Ausgezeichnet mit dem Deutschen Wirtschaftsbuchpreis 2022!

von Kai-Fu Lee, Qiufan Chen.

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Erscheinungstermin: 09.02.2022
ISBN 9783593515496

534 Seiten
Lesebändchen

Stimmen zum Buch
Financial Times

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Chens Geschichten sind fesselnd, eindringlich und bewegend.

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Über das Buch

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In KI 2041 haben sich der international bekannteste KI-Experte und ein führender Science-Fiction-Autor zusammengetan, um eine zwingende Frage zu beantworten: Wie wird künstliche Intelligenz unser Leben in zwanzig Jahren verändert haben? Zehn Geschichten führen uns um die Welt und in einen neuen KI-geprägten Alltag, jeweils gefolgt von einem Realitätscheck durch Kai-Fu Lee. Ein Muss für alle, die das Potenzial künstlicher Intelligenz erleben und verstehen wollen.

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