Anleger-Beteiligungen.de - Der führende Marktplatz für vor- und ausserbörsliche Unternehmensbeteiligungen

Gegen die Auswirkungen der USA-Zölle ( Eigen-)Kapital am freien Kapitalmarkt beschaffen

Verehrte Anleger und Investoren!

Die Zolleinigung zwischen Europa/ Deutschland belastet insbesondere die deutsche Wirtschaft sehr stark und kostet den Unternehmen erforderliche Liquidität für Investitionen und Wachstum, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Bankkredite sind da nicht immer hilfreich und werden oft von den Kreditinstituten zur Zeit abgelehnt, was man an den steigenden Insolvenzzahlen ablesen kann. Dieser Trend wird sich im Mittelstand weiter verstärken, wenn keine Auswege gefunden werden. Es gibt Wege der Bonitätsverbesserung und der alternativen Liquiditätsverbesserung. Ohne Banken lässt sich zusätzliches Kapital auf vielfältige Weise beschaffen. Über "Family-und-Friends" Aktionen lässt sich unproblematisch weiteres Kapital beschaffen oder mit einem "dept-equty-swap" die Bonität zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit erreichen. Es ist die bloße Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital.

Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken aufgrund der internationalen Bankenkrise erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

„Debt-Equity-Swap“

möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :

Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden. Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten. Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital ( Genussrechte oder stille Beteiligungen ) an

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Das Unternehmen „Buchhandlung Pulverturm“ ist der Erwerberin seit über 20 Jahren bekannt

Das Unternehmen „Buchhandlung Pulverturm begleite ich seit Erstbezug 2001. Ich bin Frau Dagmar Faes und seit 24 Jahren im Geschäft. Mit Beabsichtigung es zu kaufen und zu Renovieren und sucht Frau Faes hier gezielt einige Investoren um aus der Buchhandlung ein noch schöneres Schmuckstück zu machen.

Die Buchhandlung befindet sich im Herzen von AT 6700 Bludenz. Neben dem Geschäft befindet sich die Österreichische Gesundkeitskasse. Oben sind Arztpraxen und Wohnungen und etwas weiter unten befindet sich ein Modegeschäft: Also alles in allem in einer TOP LAGE.

Sicherlich haben Sie nun durch die Darstellung einige Fragen die wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch erläutern werden, damit Sie erkennen können was für eine Chance sich hier bietet.

Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechtes bieten wir unseren Investoren ein geprüftes Vertragswerk an. Das gesamte Investitionsvolumen beträgt € 250.00,- Die Beteiligungslaufzeit gemäß den Genussrechts-Vertragsbedingungen wird vor Ort ausgehandelt.. Es werden auch weitere Sachvorteile angeboten, die wir unseren Investoren / Kapitalgebern ebenfalls gern im persönlichen Gespräch darlegen werden. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir hier keine weiteren Informationen geben werden, denn wir denken, dass das persönliche Gespräch schon immer interessant und von Vorteil gewesen ist.

Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 10.000,- in Form von vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechten mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 3,25 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Die Details eines Beteiligungsvertragen können frei verhandelt werden.  

Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei der zukünftigen Inhaberin und der zukunftigen  Geschäftsführerin, Frau Dagmar Faes unter der Mail-Adresse pulverturm.buch@utanet.at angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit der zukünftigen Inhaberin frei ausgehandelt werden.  

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.  

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da gesetzlich nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.  

 

 

Kontakt:

Buchhandlung Pulverturm

Geschäftsführer:
Dagmar Faes

Branche:
Buchhandlung

Bahnhofstrasse 14
6700 Bludenz / AT

Email:
pulverturm.buch@utanet.at

Tel.: 043 - (0) 5552 - 66616

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Familie Carmen und Markus Weiss fanden einen neuen landwirtschaftlichen Hof in Süddeutschland

Wir sind die Familie Carmen und Markus Weiß und suchen einen neuen Betrieb (Milchviehhaltung oder Pferdehaltung) um weiter existieren zu können.

Landwirtschaft ist unser Leben und dies wollen wir auch weiterführen. Zur Person: Carmen Weiß, geb. 1991 gelernte MFA (Medizinische Fachangestellte) Verheiratet seit 2017 mit Markus Weiß, dadurch hat sie die Liebe zur Landwirtschaft entwickelt und dort mitgearbeitet, Seit 2020 zusätzlich selbständig (Kleingewerbe) Gemeinsame Tochter geb. Dezember 2017 Markus Weiß geb. 1981 Seit klein auf durch die Großeltern in der Landwirtschaft verwurzelt. Dadurch auch Landwirtschaftsschule abgeschlossen und immer auf dem Betrieb geholfen. Zusätzlich war ich 14 Jahre lang Betriebshelfer beim Maschinenring.

Hier konnte ich zusätzlich noch sehr viel dazulernen und Erfahrungen sammeln. 2016 wurde uns der Betrieb von meinen Großeltern übergeben, Diesen bewirtschaftete ich mit meiner Frau zusammen. Leider ist der Stall sehr alt (Anbindehaltung). Wir versuchten immer zu modernisieren jedoch kam letztes Jahr am 01.06. 2024 das Hochwasser. Wir mussten alle Kühe, Rinder und Kälber evakuieren. Die Sanierungskosten hier wären untragbar plus Anbindehaltung noch dazu. Also haben wir uns entschlossen zu verkaufen und etwas Neues / Gebrauchtes aufzubauen.

Deswegen sind wir hier und können Ihnen berichten,  dass wir ein schönes Objekt gefunden haben. Das Gesamtvolumen beträgt € 3.5 Mio. Lassen Sie sich auf den folgenden Seiten unseres Exposés überraschen... Arrondierter Hof mit ca. 28 ha Fläche Kurzbeschreibung:  und Zusatzeinkommen !

Der landwirtschaftliche Hof liegt in Hochdorf, zwischen Biberach und Bodensee. Die Attraktive Lage auf einer Anhöhe und die Arrondierung der Flächen um den Hof machen das Objekt zu einem Juwel. Durch PV-Anlagen ist ein weiteres beträchtliches Zusatzeinkommen gesichert. Über die Hälfte der Flächen sind Ackerflächen, der Rest wird als Grünland bewirtschaftet. Derzeit wird der Hof als Milchviehbetrieb geführt. Es gibt zwei Stallgebäude in denen weit über 100 Tiere gehalten werden können.  

Ein ausführliches Exposé ist vorhanden und kann angefordert werden.

Ansprechpartner für interessierte Investoren ist der Geschäftsführer und Mitinhaber Herr Markus Weiß über die Mail-Adresse carmenmarkus.weiss@web.de   oder über die Telefonverbindung ( siehe auf www.anleger-beteiligungen.de ) erreichbar. Interessenten und Anleger werden auf Wunsch ständig über Neuigkeiten informiert. 

Für die im Detail verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Die Grunddividende beträgt 5,75 % p.a. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes wurde durch Fachleute eingehend geprüft. Die von den Vorbesitzern bereitgestellten Zahlen belegen ein stabiles finanzielles Fundament. 

Das Investitionsvolumen beträgt: 3,5Mio Euro  
Mindestzeichnungssumme pro Anleger : 50.000,00 Euro  
Mindestlaufzeit: 5 Jahr 
Grunddividende: 5,75 % p. a.  zahlbar nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger- Ansprüchen auszahlbar.  
Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss 

Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Der Inhaber und Geschäftsführer Herr Markus Weiß ist unter der Mail-Adresse carmenmarkus.weiss@web.de rreichbar. Sicherlich haben die Interessenten nun einige Fragen, die gern im persönlichen Gespräch beantwortet werden, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Alles was das Herz begehrt : 5,75 % Grunddividende p. a. mit weiteren Übergewinnanteilen. Alle Konditionen sind variabel und verhandelbar. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss Bereichsausnahme nach  § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“.   

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

 

Kontakt:

Landwirtschaft Carmen & Markus Weiß

Geschäftsführer:
Carmen & Markus Weiß

Branche:
Branche

Hauptstrasse 14
D- 86498 Kettershausen

Email:
carmenmarkus.weiss@web.de

Mobil: 0171 - 375 63 46

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Butler & Partner UG möchte ihr Fein-Unternehmen auf einen Wachstumspfad bringen und erfolgreich am Markt positionieren

Butler & Partner UG wurde im Juli 2025 gegründet. Als engagierte Unternehmer planen wir die Geschäftsaktivitäten der HC Gastronomie GmbH & CO. KG nachhaltig zu stabilisieren. Diese Strategie bietet die Möglichkeit, das Kerngeschäft zu erhalten, vorhandene Marktpotentiale zu nutzen und die Effizienz durch gezielte Restrukturierungsmaßnahmen zu steigern. Ziel ist es das Unternehmen mit einem Wachstumpfad zu versehen und langfristig erfolgreich am Markt zu positionieren. Als ausgebildeter Kaufmann der Systemgastronomie und glücklicher Familienvater zweier wunderbarer Töchter begleitet mich die Leidenschaft der Gastronomie schon viele Jahre. In diesen Berufsjahren durfte ich wertvolle Einblicke und umfassende Erfahrungen in dieser Branche sammeln. Gerade im Bereich Acounting und Controlling konnte ich mein Fachwissen vertiefen. Die Kombination aus Führungsstärke, einem genauen Blick für Kostenkontrolle und unerschütterliches Durchhaltevermögen bildet die Grundlage für den Erfolg unseres Unternehmens. Bei FeinSinn werden diese Fähigkeiten genutzt, um ein herausragendes Kundenerlebnis zu bieten und die Gastronomie mit innovativen Konzepten und frischen Ideen zu bereichern. Die HC Gastronomie GmbH & Co. KG betrieb die Marke „Feinsinn“, die sich in der regionalen Gastronomieszene einen Namen gemacht hat

Das Unternehmen wird im Zuge einer übertragenden Sanierung für € 100.000 übernommen. Mit dem Konzept: Bäckerei, Cafe´ und Bistro zu vereinen, bietet FeinSinn Cafe´ ein reichhaltiges kulinarisches Erlebnis an. Hier mit Schwerpunkt in Lauchringen .Geplant sind weitere umfangreiche Standorte in Süddeutschland um diverse Zielgruppen ansprechen zu können. Vision und Mission: FeinSinn Cafe´strebt danach, als führender Anbieter im Bereich gehobener Bäckerei-Cafe´s und Bistros zu gelten, mit einem besonderen Fokus auf Innovation und Kundenerlebnis. Neben höchster Qualität, exellentem Service und einer einladenden Atmosphäre plant FeinSinn Cafe´ “Mobile Order and Pay“ sowie „Click and Collect“ zu integrieren, um den Bestellprozess zu vereinfachen und den Gästen ein reibungsloses Bestellerlebnis zu bieten. Ein besonderes Highlight ist die Einführung von Matcha Latte Variationen, die als erste in der Region angeboten werden, um ein innovatives und trendiges Geschmackserlebnis zu gewährleisten und die Marketingstrategie zu stärken. Zusätzlich plant FeinSinn Cafe´ die Belieferung von Hotels, Firmen und Schulen mit einem Einführungsvorteilsrabatt von 10 % um langfristige Geschäftsbeziehungen auszubauen

Wir erweitern unser Produktportfolio um glutenfreie Backwaren, um den Bedürfnissen der wachsenden Zahl von Verbrauchern gerecht zu werden, die an Zöliakie leiden oder eine glutenfreie Ernährung bevorzugen. In Deutschland wird geschätzt, das etwas 1 % der Bevölkerung an Zöliakie leidet, während weitere 5-10 % eine Glutenunverträglichkeit oder Sensivität aufweisen können. Unsere glutenfreien Produkte richten sich an diese Zielgruppe, im ihnen eine bedarfsgerechte Vielfalt zu bieten. FeinSinn Cafe´ legt großen Wert auf nachhaltige Produkte, durch die Zusammenarbeit mit regionalen Lieferanten und die Nutzung lokaler Rohstoffe, um die lokale Wirtschaft zu stärken und seinen ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Unser Ziel ist es, sowohl kulinarische Excellenz zu bieten als auch einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten

Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei den Inhaber und Geschäftsführern, unter  der Mail-Adresse: h.chetioul@outlook.de. angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit der Inhaber-UG frei ausgehandelt werden.   Das gesuchte Gesamtvolumen beträgt Euro 500.000,-Die Mindestzeichnungssumme liegt bei € 10.000,- bei einer Grunddividende von 5,25 %  bei Gewinn

Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet und angeboten bzw. ausverhandelt werden.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.  

Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da gesetzlich nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.   Interessierte Anleger erreichen das Unternehmen “ Butler & Partner UG (haftungsbeschränkt) unter  der Mail-Adresse: h.chetioul@outlook.de .

 

Kontakt:

FeinSinn Butler & Partner UG

Geschäftsführer:
Housem Chetioui

Branche:
Gastronomie

Hattelstr. 24
D- 79804 Dogern

Email:
h.chetioui@outlook.de

Tel.: 0173 - 14 22 22 9

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Das Unternehmen NORDIC - Beratung - Entwicklung – Projektierung von Herrn Rolf Lottmann in Bremen öffnet sich für Investoren zur Beteiligung

Das Unternehmen NORDIC - Beratung - Entwicklung - Projektierung läuft auf den Namen - Rolf Lottmann. Seit 2019 lebt er mit seiner Frau und Kind in Bremen und arbeitet als selbständiger Einzelunternehmer u. a. auch bei der LBS Immobilien NordWest GmbH. Ich begleite unter anderem auch die SOLARIS GREENHOUSE mit Sitz in Rhauderfehn/Ostfriesland. Hierbei geht es Schwerpunktmäßig um die Vorstellung von Gewächshaus Photovoltaikanlagen. Die Juristische Prüfung wurde von Frau Margarete von Oppen der Kanzlei orka Partnerschaft mgH, Berlin durchgeführt. Auszug aus der Stellungnahme: Aus unserer Sicht besteht für eine PVA, die zugleich die Dachhaut eines Gewächshauses bildet, ein Zahlungsanspruch nach dem EEG, wenn die PVA der Volleinspeisung dient und ohne Zerstörung der Gewächshauskonstruktion beseitigt werden kann. Dies dürften nach Ihren Schilderungen zur Bauausführung sowie nach der Rechtsprechung zur Sonderrechtsfähigkeit von Modulen der Fall sein. ...

Begriff der Solaranlagen des zweiten Segments.

Solaranlagen des zweiten Segments, die der Ausschreibung zugänglich sind (§ 38c ff EEG) ist unter anderem jede Solaranlage auf einem Gebäude (§ 3 Nr. 41b EEG). Gebäude ist jede selbständig nutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und vorrangig dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (§ 3 Nr. 23 EEG). ... Gewächshaus mit dachintegrierter PVA als Gebäude. Nach einer Rechtsprechung des BGH  sind unter anderem Gesichtspunkt des Gebäudebegriffs auch bei ach integrierten PVA die Voraussetzungen der „Überdeckung“ im Rechtssinne erfüllt. Die niedersächsische Bauordnung können wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch vorlegen... Privilegiertes bauen Baurecht- Privilegiertes bauen gem. niedersächsischer Bauordnung genehmigungsfrei.

- Abgesichert durch Bauvoranfrage (Landwirtschaftskammer, Naturschutz)- Teilweise Nutzung von Gewerbeflächen mit F-Plan und B-Plan- Nach Absprache mit Behörde Bauvoranfrage oder Bauantrag in anderen Bundesländern Landwirtschaftliche Nutzung Was kann angebaut werden? Obst und Gemüse aber auch Tierhaltung zum Schutz vor Extremwetterereignissen wie: Hagel, Starkregen, Dürre. Beispiele der landwirtschaftlichen Nutzung:- Spargel- Kopfsalat- Pilze - Abgesichert durch Bauvoranfrage (Landwirtschaftskammer, Naturschutz)- Teilweise Nutzung von Gewerbeflächen mit F-Plan und B-Plan- Nach Absprache mit Behörde Bauvoranfrage oder Bauantrag in anderen Bundesländern Landwirtschaftliche Nutzung Was kann angebaut werden? Obst und Gemüse aber auch Tierhaltung zum Schutz vor Extremwetterereignissen wie: Hagel, Starkregen, Dürre. Beispiele der landwirtschaftlichen Nutzung:-

Spargel- Kopfsalat- Pilze- Kohlrabi-Beeren jeglicher Art- Kräuter- Rhabarber- Kleine Obstbäume- Bambus- Freilandhühner, Schafe, Ziegen. Dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung- Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung durch Solaris Greenhouse als Flächeneigentümer oder langfristiger Pächter

Für Investoren: Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Der Inhaber und Geschäftsführer Herr Rolf Lottmann ist unter der Mail-Adresse  nordic-bremen@outlook.com erreichbar. Sicherlich haben  Interessenten nun einige Fragen, die gern im persönlichen Gespräch beantwortet werden, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Alles was das Herz begehrt : 5,25 % Grunddividende p. a. mit weiteren Übergewinnanteilen. Das Unternehmen bietet einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme. . Alle Konditionen sind variabel und verhandelbar. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss Bereichsausnahme nach  § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“.   

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. Ein ausführliches, abrufbares Expose´ steht für alle Interessenten zur Verfügung.

 

Kontakt:

„NORDIC Beratung - Entwicklung - Projektierung“ Rolf Lottmann

Geschäftsführer:
Rolf Lottmann

Branche:
Branche

Vor Stephanitor 2c
D- 28195 Bremen

Email:
nordic-bremen@outlook.com

Tel.: 0173 - 2661802

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Fa. Novamed Pharma e.K. steht in einem sehr ertragreichen, wachsenden Markt für Investoren mit Grundschuldbesicherung zur Verfügung

Das Unternehmen Novamed Pharma e.K ist einzelkaufmännisch und beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRA-Nr. 87793 eingetragen. Die Unternehmensgründung erfolgte Anfang 2024. Der Vertrieb der Kapseln und Produkte startete ab dem Septermber.2024.

Novamedic Healthcare e.K. zielt darauf ab, den Gesundheitsmarkt mit spezialisierten Infusionslösungen und Präparaten zu revolutionieren. Diese Produkte, basierend auf Vitaminen, Aminosäuren, Mineralien und Spurenelementen, sind speziell für die Regeneration und Versorgung von Patienten nach intensiver medizinischer Behandlung wie Chemotherapie, Strahlentherapie und Covid-19 Erkrankung konzipiert. Die Gründerin Tanja S. Bonin, mit tiefgreifenden Kenntnissen und Erfahrungen im medizinischen Bereich, wurde durch persönliche Erfahrungen motiviert. Ihre umfassende Ausbildung und Berufserfahrung qualifizieren sie eindeutig für die Umsetzung dieses innovativen Projekts.

Das Unternehmen mit Sitz in D-64546 Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt/Main vertreibt u.a. Pharmaspezialitäten. Dazu gehört auch eine neue Art der Versorgung mit Mikronährstoffen als Infusionslösung. In Deutschland werden jährlich 50 Millionen Infusionslösungen in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen verabreicht. Die neuen Produkte bieten einen erheblicheren Mehrwert als die bisher üblichen, in Pulver, als Tablette oder Kapsel eingenommene Ergänzungsmittel. Unser Produkt ist nahezu in jeder medizinischen Fachrichtung einsetzbar und anpassbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa und dem Weltmarkt.

Um dem Fachpublikum die neuen Produkte näher zu bringen, ist umfangreiche Werbung in den Fachmedien, Ärztezeitungen usw. erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 174 – 879 78 50 mit der Geschäftsführerin in Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können.

Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 2,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Gewinn- oder Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger individuell bis in den zweistelligen Bereich verhandelbar.

Für nähere Informationen steht die Inhaberin Frau Bonin unter der E-Mail-Adresse investoren@novamedic-healthcare.de  zur Verfügung. Ein ausführlicher, sehr qualifizierter Geschäftsplan steht auf Anfrage zur Verfügung.

Für die im Detail verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Die Grunddividende beträgt 4,75 % p.a. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wurde durch Fachleute eingehend geprüft.. 

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit der Emittentin aushandelbar . 

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die gesetzliche Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Novamed Pharma e.K.

Geschäftsführerin:
Tanja Sabine Bonin

Branche:
Pharma

Schulgasse 14
D-64546 Mörfelden-Walldorf

Email:
investoren@novamedic-healthcare.de

Tel.: +49 174 - 879 78 50

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Am „Schloss Baar“ nahe Rostock können sich Ruhe und innere Glückseligkeit suchende Anleger gewinnorientiert beteiligen

Mein Name ist Julia Theresia Baar und ich wohne in Rostock. Meine Absicht ist es Sie für ein ungewöhnliches Vorhaben zu begeistern. Die Leidenschaft, dem sinnlichen & schönen, geprägt durch hunderte Erfahrungen im Bereich Hochzeit- und Eventmanagement, möchte ich eine kulturelle Oase im Ensemble eines familiären Verbundes mit historischem Hintergrund zum Land Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Das Zusammenkommen verschiedener Bereiche, welche zur Schnittstelle werden, um anderen Menschen Momente des Glücks, der Ruhe und inneren Glückseligkeit zu verschaffen.  

Schloss Baar ist ein Ort, an dem man zu sich und anderen finden kann. Ein Ort an dem das Lächeln und die Freude herrscht. Das Helfen, das Dasein, das im Hier & Jetzt gelebt wird. Ziel neben der Wirtschaftlichkeit ist es eine Verbindung zu schaffen, welche Fremde zu Freunden macht. Haupteinnahmequelle werden die Hochzeit - und Feierlichkeiten sowie die Vermietung von Ferienwohnungen im Stil des ländlichen 19. Jahrhunderts sein. Zudem werden Wohnungen dauervermietet, um auch einen Teil zur Wohnraumförderung in Mecklenburg - Vorpommern beizutragen. 

Sinn des Vorhabens, ist es einen Ort in einer alten Zeit wieder zu beleben. Ein ganzes Dorf wartet auf die Wiederbelebung des Gutshauses. Es werden Hochzeiten, Familienfeiern, Weihnachtsfeiern gefeiert. Es werden in einem ruhigen Ambiente, fernab der hektischen Zivilisation, Seminare, Therapien, sowie Workshops und Kurse gehalten. Inbegriffen soll eine Übernachtungsmöglichkeit sein. Zudem biete ich Ferienwohnungen für Erholung, aus einer anderen Zeit an, ohne die technischen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts. In einer prächtigen und deutschlandweit einmaligen Orangerie werden Trauungen und Jugendweihen abgehalten, sowie für Film - und Werbezwecke genutzt. Verbunden werden mehrere Lebensabschnitte, den Jahreszeiten angepasst Feste gelebt und das alles für Kinder - und Tierfreundlich. Ich möchte meine Gäste in andere Zeiten führen, in denen der Moment gelebt wird. Herausragend für die Erweckung der Glückseligkeit aus vergangenen Tagen. 

Kunden für Trauungen sind Brautpaare, welche meinen Erfahrungen nach immer mehr den Stil des ländlichen suchen. Sie wollen das elegant ländliche All inklusiv Paket ohne Gedöns. Sprich sie möchten entspannt im familiären Rahmen doch exklusiv & natürlich heiraten. Dies beinhaltet eine in der Natur magisch eingebettete Trauung , natürlich mit Speisen, bei entspannter Livemusik im Vintage Nordischen Arrangement. In meiner Orangerie zu heiraten ist etwas ganz Besonderes und in Deutschland Einmaliges, daher kommen meine Brautpaare nicht nur aus Mecklenburg- Vorpommern, sondern aus Hamburg, Berlin, ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Auch ein Fahrdienst (Kooperation mit einem Taxiunternehmen und einem privaten Fahrdienst sowie einer eventuellen Aushilfe für den Heimweg meiner Gäste) begleitet die nicht übernachtenden Gäste ins nahegelegene Zuhause. Meine Gäste, welche gern und wiederkehrend meine Ferienwohnungen buchen, sind Gäste, welche eine Auszeit suchen. Das Genießen unerreichbar zu sein, ohne Handy und Internet. Abschalten zu können ohne den Druck, den die Digitalisierung mit sich bringt. Das Leben zu kosten wie vor 200 Jahren mit den magischen Elementen der Natur. Aufgrund der immer größer werdenden Gemeinschaft der Selbstversorger gerade aus der Stadt, biete ich Koch- und Backkurse sowie Einmach- und Grillkurse an. Zum Teil auch ohne die heutige Technik. Einen großen Bedarf sehe ich nicht nur im Entschleunigen der Zeit, sondern auch im familiären heilpädagogischen Bereich des Zusammenlebens. Immer mehr Familien sind durch ihren Alltag entrissen und kennen kaum noch alte Handwerksfähigkeiten wie Kochen, Backen, Holz hacken, Bogenschießen oder die Kenntnisse bezüglich der Baumbestimmung, den Kontakt mit Landtieren wie Hunde, Katzen, Hühner oder Enten etc..Ohne die technische Anbindung und Erreichbarkeit kann der Mensch zur Ruhe kommen und den Moment des Selbst in der Natur wieder empfinden und genießen. In allen Bereichen wird Entschleunigung ganz groß geschrieben. 

Das Investitionsvolumen beträgt: 3.250.000,00 Euro  
Die Mindestzeichnungssumme pro Anleger: 20.000,00 Euro  
Mindestlaufzeit: 5 Jahre  
Grunddividende: 4,25 % p. a. , zahlbar nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger-Ansprüchen auszahlbar.  
Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss 

Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am wachsenden Erfolg des „Schloss Baar“  teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung ab 4,75 % plus Übergewinnanteile. Die Detailkonditionen sind jeweils frei verhandelbar. Frau Baar als Inhaberin und Geschäftsführerin  ( erreichbar unter schlossbaar@gmx.de ) bietet ihren Investoren / Kapitalgebern neben der Geld-Dividende noch weitere Vorteile an, die sie im persönlichen Gespräch darlegen wird, in dem die Interessenten hierzu weitere Informationen erhalten.    

Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz, da max. nur 20 Verträge abgeschlossen werden.  

Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.  

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

Kontakt:

Schloss Baar

Geschäftsführer:
Julia Theresia Baar

Branche:
Immobilien

Kunkeldanweg 47
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Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

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Trading-Geschäfte mit Mezzaninekapial von Anlegern als überwiegender Unternehmensgegenstand sind gem. § 1 KWG erlaubnispfichtig

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Trading-Geschäfte als Hauptgeschäfte eines Unternehmens sind bei der BaFin zulassungspflichtig. Trading-Geschäfte an den Börsen mit Anlegergeldern als Massenhebel ist ein stark wachsendes Geschäftsmodell, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Entsprechende Unternehmens-Neugründungen schießen wie Pilze aus dem Boden, ohne die bankaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorbehalte des § 1 KWG über Einlagengeschäfte der Banken zu kennen. Die BaFin hat deshalb mit entsprechenden Verfügungen häufig Unternehmen untersagt, das Trading mit Anlegergeldern ( soweit diese stimmrechtslose "Fremdgelder" darstellen ) als Hauptgeschäftsfeld zu betreiben und somit im Fachjargon "ein Finanzkommissionsgeschäft als Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG gewerbsmäßig dadurch zu betreiben, dass die Unternehmen auf der Grundlage von Verträgen über sog. treuhänderische Beteiligungen Gelder von Anlegern entgegen nehmen, um hiermit Finanzinstrumente in eigenem Namen, aber letztendlich für fremde Rechnung anzuschaffen und zu veräußern". Das bedeutet ein Spekulationsverbot mit "Fremdgeldern" von Anlegern ohne Einflussrechte. Der § 1 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) definiert das Finanzkommissionsgeschäft als die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung ( = spekulieren auf das Risiko und die Kosten von Dritten ).

Der Begriff der Finanzinstrumente umfasst nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 11 KWG Aktien, Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes, Schuldtitel, sonstige Rechte, Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten sowie Derivate.

Zur Begründung wird von der BaFin regelmäßig im Wesentlichen ausgeführt, dass die Unternehmen mit den Anlegergeldern gewerbsmäßig das Finanzkommissionsgeschäft betreiben, ohne zuvor die Erlaubnis bei der BaFin gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG eingeholt zu haben, da es sich um ein Einlagengeschäft handele. Die Unternehmen betreiben durch die Entgegennahme von stimmrechtslosen Anlegergeldern zur Investition in verschiedenen börsennotierten Finanzmarktinstrumenten und Portfolios das Finanzkommissionsgeschäft durch die Anschaffung und Veräußerung derartiger Finanzinstrumente und Derivate in eigenem Namen und für fremde Rechnung.

1. Anschaffung und Veräußerung : Unerheblich für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit ist, ob die Unternehmen die Anschaffung, die Veräußerung und das Halten der Finanzinstrumente nicht unmittelbar selbst durchführen, sondern gegebenenfalls im Rahmen von Treuhandverträgen durch einen für das Finanzkommissions- und Depotgeschäft zugelassenes Wertpapierhandels- oder Kreditinstitut als Zwischenkommissionär durchführen lassen.

2. Fremde Rechnung : Die Anschaffung und der Verkauf der Finanzinstrumente erfolgt bei der anzustellenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, so die BaFin, auch für fremde Rechnung, nämlich zum wirtschaftlichen Vorteil bzw. meist zum Nachteil ( = Verlustrisiko ) der Anleger. Eine Anschaffung für „eigene Rechnung“ wäre nach der BaFin nur gegeben, wenn die Anleger stimmberechtigt als Eigentümer und Mitgesellschafter an dem Unternehmen beteiligt wären und entsprechenden Einfluss auf die Anschaffung und den Verkauf der Finanzinstrumente hätten. Das ist jedoch bei stillen Gesellschaftern, Genussrechtsbeteiligten, Nachrangdarlehensgebern, Anleihebeteiligten etc. nicht der Fall. Deren Beteiligungskapital geht zwar ins Eigentum des jeweiligen Unternehmens über und wäre somit formalrechtlich vom Unternehmen angelegtes Kapital auf „eigene Rechnung“. Hier gilt jedoch die rein wirtschaftliche Betrachtungsweise, wonach die Anlage „fremdwirtschaftlich“ zum Vorteil, aber auch zum unbeeinflussbaren Nachteil bzw. Risiko der Anleger erfolgt; also im wirtschaftlichen Ergebnis auf fremd-(wirtschaftliche) Rechnung Dritter geschieht.

3. Bereichsausnahmen : Das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts ist grundsätzlich nur in den in § 2 Abs. 1 KWG genannten Fällen nicht erlaubnispflichtig. Insbesondere kommt die Ausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 8 KWG in Betracht. Danach gelten Unternehmen nicht als Kreditinstitut, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich an einer Börse, an der ausschließlich Derivate gehandelt werden, für andere Mitglieder dieser Börse betreiben und deren Verbindlichkeiten durch ein System zur Sicherung der Erfüllung der Geschäfte an dieser Börse abgedeckt sind.

Eine weitere Ausnahme besteht nach § 2 Abs. 1 KWG für Unternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft nur als Hilfs- und Nebengeschäft betreiben. Dementsprechend greift die BaFin z.B. dann nicht ein, wenn das Unternehmen weniger als die Hälfte des Anlegerkapitals in Finanzinstrumente anlegt.

Der § 2 Abs. 1 Nr. 10 KWG regelt zudem eine Ausnahme für Unternehmen, die das Finanzkommissionsgeschäft ausschließlich als Dienstleistung für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen AIF-Fonds im Sinne des § 1 Abs. 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs betreiben.

Soweit die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG erfüllt sind, untersagt die BaFin den Unternehmen die Werbung für diese BaFin-genehmigungspflichtigen Finanzkommissionsgeschäfte und ordnet die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte an. Bei Untersagung durch die BaFin ist eine Rückabwicklungsverfügung und die Bestellung eines Abwicklers immer deshalb erforderlich, um die abschließende und unverzügliche Beendigung und Abwicklung der unerlaubt betriebenen Finanzkommissionsgeschäfte zu erreichen.

Die BaFin bestellt sodann regelmäßig einen Rechtsanwalt zum Abwickler und überträgt diesem zur Durchführung der geordneten Abwicklung die Befugnisse eines Geschäftsführers des kapitalmarktrechtswidrig handelnden Unternehmens mit der alleinigen Berechtigung zur Vornahme der erforderlichen Maßnahmen. Die Verfügung enthält meist weitere Anordnungen für den Fall der nicht fristgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verfügung. Ferner droht die BaFin den „Trading-Unternehmen“ Zwangsgelder von mindestens 50.000,-- Euro an. Die sofortige Vollziehung der Zwangsgeldandrohungen wird regelmäßig angeordnet.

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AI-Superpowers

China, Silicon Valley und die neue Weltordnung

von Kai-Fu Lee.

Aus dem Englischen von Jan W. Haas

Lazar Backovic, Handelsblatt, 26.07.2019

Eines der wertvollsten KI-Sachbücher dieses Jahres.

Alexandra Baude, Börsen-Zeitung, 02.12.2019

Das Buch veranschaulicht sehr plastisch, dass die Welt vor einer gewaltigen und unaufhaltsamen Revolution steht. Anführen wird diese Revolution China, obwohl die Grundlagenentwicklung der KI in Europa und den USA stattfand. Kai-Fu Lee zeichnet auf 320 Seiten ein sehr spannendes und manchmal auch etwas beängstigendes Bild unserer Zukunft - extrem lesenswert.

Robert Fieten, Beschaffung aktuell, 30.01.2020

Das Fazit ist eindeutig: Pflichtlektüre!

Über das Buch

Kai-Fu Lee: China, USA und die künstliche Intelligenz

Wer wissen will, wie sich in der Welt die Gewichte verschieben, muss sich die Künstliche-Intelligenz-Industrie (AI-Industrie) anschauen. Kai-Fu Lee, Ex-Google-China-CEO, milliardenschwerer Start-up-Investor und einer der weltweit renommiertesten AI-Experten, bietet in seinem Buch erstmals die chinesisch-amerikanische Perspektive. Er berichtet aus erster Hand

  • wie die Business-Kulturen aufeinanderprallen,
  • warum die Silicon-Valley- Strategien in China scheitern mussten,
  • wie ein chinesisches Google (Baidu), Facebook (WeChat) und Amazon (Alibaba) sowie tausende kleine AI-Unternehmen längst Maßstäbe setzen und sich ungebremst an die Weltspitze arbeiten.

Lee fordert, dass die Weltmächte gemeinsam die Verantwortung für die sich neu formierende Wirtschaft übernehmen.

 

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