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Alternative Unternehmens-finanzierungen ohne Banken und ohne BaFin-Bürokratie

Verehrte Anleger und Investoren!

Die klassische Bankkreditfinanzierung wird immer schwieriger, während alternative Unternehmensfinanzierungen auf dem Vormarsch sind, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Jede Neufinanzierung oder Umfinanzierung (bzw. Umschuldung), Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der finanzwirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen. Als alternative Finanzierungsformen gelten außerhalb der Banken das Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, das private grundschuldbesichertes Darlehen, das partiarisches Darlehen, das Direktinvestment, das stille Gesellschaftskapital, das Genussrechtskapital, das qualifiziertes Nachrangkapital oder das Anleihekapital als Namensschuldverschreibung oder als offene Gesellschaftsbeteiligung. Es stellt sich deshalb stets die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung mit Vermögensanlagen nach IdW-Institut, Düsseldorf ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangkapital ohne Fremdeinfluss ) oder eine Mischfinanzierung erfolgen soll. Derartige Grundsatzentscheidungen haben erheblichen Einfluss auf die zukünftige Bonität und das Rating eines Unternehmens und damit auf die zukünftige Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit des Unternehmens. Dabei spielen auch der Finanzierungsanlass ( z.B. Immobilienfinanzierung od. Marketingfinanzierung od. Auftragsvorfinanzierung etc. ) eine bedeutende Rolle. Wir ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erläutern mit unseren erfahrenen Finanzierungsspezialisten alle Möglichkeiten denkbarer Finanzierungsmodelle unverbindlich zur alternativen Entscheidungsauswahl. Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein Finanzierungsgutachten.

Kompetenz und Erfahrungen in der Finanzierungsberatung, Kapitalbeschaffung und Bilanzoptimierung für Unternehmen wird gewährleistet. Die Dr. Werner Financial Service AG mit dem Gründungssenior Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerspezialist berät seit mehr als drei Jahrzehnten mit ihren Netzwerkpartnern ihre Unternehmensklientel bei der Konzeption von (Beteiligungs-)Finanzierungen in allen Gestaltungsformen und zu allen unternehmerischen Finanzierungsanlässen. Gleichzeitig stellen wir Verbindungen zu Privatinvestoren und Kapitalgebern über unseren wöchentlichen Investorenbrief an ca. 10.000 Kapitalmarktteilnehmer ( http://www.investoren-briefe.de ) her. Wir schaffen Ihren Finanzierungserfolg auf Ihrem Bank-Konto mit einer nachhaltigen, strategischen Ausrichtung Ihrer Finanzierungs-Unabhängigkeit von (Mit-)Gesellschaftern und Banken.

Neue Formen der "Finanzierungen für Unternehmen" mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital ( keine Stimmrechtsverwässerung )

Die Globalisierung der Wirtschaft bedeutet auch für kleine und mittelständische Betriebe eine wachsende Herausforderung im nationalen und internationalen Wettbewerb. Dieser Wettbewerb kann nur erfolgreich bestanden werden, wenn sich die Unternehmer neuen Formen der Unternehmensfinanzierung öffnen. Innovation und Wachstum bedingen eine Stärkung sowohl des Finanzkapitals als auch des Humankapitals. Eine optimale Kapitalausstattung erfordert alternative Finanzierungsformen.

Zur Befriedigung des ermittelten Kapitalbedarfs existieren zahlreiche Möglichkeiten, die wir Unternehmen anbieten. Bei einer Eigenkapitalfinanzierung spielen mehrere Elemente eine Rolle, die durch komplexe Berührungspunkte miteinander verknüpft sind. Als erfahrene Finanzberater ( seit über drei Jahrzehnten ) berücksichtigen die Capital Consultants unseres Hauses während der Konzeption der Beteiligungsfinanzierung alle wichtigen bilanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte und kapitalmarktrechtliche Standards für Beteiligungsangebote bzw. für Kapitalmarktprospekte.

Im Rahmen einer kleinen Privatplatzierung oder Kapitalmarktemission zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung bietet die Dr. Werner Financial Service AG über ihre Netzwerkpartner eine umfassende Beratung auf allen Gebieten der Angebots-Platzierung, des Gesellschaftsrechts, Wertpapierrechts, Handelsrechts, Steuerrechts, Bilanzrechts und im Kapitalmarktrecht vor, während und nach einer Kapitalmarktemission sowie eine rechtliche und steuerliche Analyse des Emissionsunternehmens bei anderen Maßnahmen der Unternehmensfinanzierung / Mezzanine-Finanzierung. Die Capital-Consultants des Dr. Werner-Experten-Netzwerks beraten Unternehmen zudem in allen rechtlichen, bilanziellen und steuerlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang z.B. mit einer Nachfolgebeteiligung, Unternehmensverkaufs-Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung etc. ergeben.

Finanztipps, Finanzierungshinweise und Bilanzierungslösungen sowie Steueroptimierungs-Gestaltungen finden Sie durch unsere gutachterliche Stellungnahmen. Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die außerbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat mit BaFin-prospektfreien Vermögensanlagen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe bedroht. Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde BaFin jährlich etwa 3.500 Missbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern ab Euro 10.000,- an aufwärts und Strafverfahren sogar mit mehrjährigem Gefängnis gem. § 54 KWG  durchführt.

Interessenten erhalten weitere kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Interessenten erhalten weitere kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Weitere Informationen erteilt kostenfrei die Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de !

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Horst Werner

Die Actinium Consulting AG lädt Investoren in ein mitteleuropaweit tätiges Unterneh-men zur Beteiligung ein

Das Unternehmen Actinium Consulting AG wird als Herausgeber renditeträchtiger Vermögensanlagen vorgestellt. Es hat seinen Sitz in der Robert-Bosch-Straße 28,in  D-88131 Lindau (Bodensee) mit Niederlasungen und Beteiligungen in Österreich, Schweiz und Singapur

Das Unternehmen wurde im September 1999 gegründet und beim Amtsgericht Kempten (HRB 16651) ins Handelsregister eingetragen. Das Kerngeschäft der Actinium Consulting AG ist die Beratung im Bereich ERP, Business Intelligence, KI, Business Consulting sowie die Systemintegration. Schwerpunkte u. a.: Geschäftsprozessanalyse & -optimierung, IT-Strategieentwicklung, ERP/CRM Evaluierung/Bewertung/Implementierung.

Herr Klau Hüttl, MBA ist Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, die ein eingezahltes Grundkapital von € 196.500;- ausweist. Interessenten können eine aktuelle, testierte Bilanz mit den Finanzzahlen anfordern. 

Die Geschäftstätigkeit besteht in Folgendem:

  • Beratung von Unternehmen zur digitalen Transformation: Analyse von Geschäftsprozessen, Integration von Organisations- und IT-Strukturen, System-Audits.
  • Spezialisierung auf BI/ERP/KI/CRM-Systeme, Migration, Release-Upgrades, Monitoring und Systemoptimierung.
  • Weiterer Fokus auf Software-Lösungen für die Datenintegration („Enterprise Application Integration“), Master Data Management.

Die Unternehmens-Strategie stellt sich wie folgt dar:

  • Anbieterübergreifend („vendor-neutral“) auftreten, um Unternehmen eine langfristige Investitions- und Nutzungssicherheit zu gewährleisten.
  • Kombination von Prozess-, Organisations- und IT-Beratung – nicht nur technische Umsetzung, sondern ganzheitliche Transformation.
  • Stärkung der Position im DACH-Raum mit Standorten in Lindau an der Grenze zu Österreich und Projektbüros (z. B. in Düsseldorf, Wien, Graz, Zürich, Singapur).
  • Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen im Bereich ERP, Daten & Reporting (Data Analysis, KI, Reporting), und Budgetierung/Planung/Finanzkonsolidierung laut Website.
  • Entwicklung, Aufbau und Go2Market mit skalierbaren Standardlösungen wie:
    • actINFORCLOUD: ERP Cloud für produzierende Unternehmen, Maschinen-/Anlagenbau, Metall-/Plastikherstellung, Elektro/Elektronik, Medical Devices, Möbel, Verpackung, Bauprodukte, Engineering/Konstruktion.
    • actGUEST: Realtime Gästefeedback für Hotels mit patentierter Technologie.
    • actBUDGET: Budgetierung, Reporting, Liquiditätsplanung für KMU’s
    • actTOOLS: Assetverwaltung und Prozessoptimierung des Warenflusses für kleine Bauunternehmen inkl. Projektverwaltung (Stunden, Waren, Lagerorte).
    • Zusätzliches Investitionskapital erbeten:  – 1,5 Mio EUR

Stärken:

  • Klare Positionierung in einem nachgefragten Marktsegment (Digital-/IT-Transformation, BI/ERP/KI).
  • Hedging von Anbieterbindung durch neutralen Beratungsansatz („vendor-neutral“).
  • Standortvorteil Lindau (Bodensee) mit internationalem Gateway-Charakter, ergänzt durch Projektbüros.

Herausforderungen:

  • Wettbewerb in der Beratungsbranche ist intensiv, insbesondere im Bereich IT/Transformation.
  • Erzielung ausreichender Skalierung und Gewinnmargen bei Beratungsleistungen bleibt Aufgabe à eigene Produkte entwickeln!

Ausblick:

  • Wenn der Wachstumspfad gelingt, könnte Actinium Consulting AG durch Ausbau von Referenzprojekten (insbesondere im Mittelstand) und gezielte Branchen-/Technologieexpertise seine Marktposition stärken. Bereits jetzt vertrauen >200 internationale Unternehmen dem Know-How der Actinium.
  • Weiterer Ausbau der Dienstleistungen im Bereich Data Analytics, Smart Industries und ERP-Cloud-Migration, KI  würde zum aktuellen Marktentwicklungsziel passen.
  • Aufbau skalierbarer Standardsoftwarelösungen für die Optimierung des Leistungsportfolios.

Der Investitionsbedarf beträgt ca. € 1,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz- und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 5,5% denkbar

Interessierten Investoren werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen nach individueller Verhandlung ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Vorstandsvorsitzende, Herr Klaus Hüttl, MBA unter der E-Mail-Adresse k.huettl@actinium.de  zur Verfügung.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar. 

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können. 

 

Kontakt:

Actinium Consulting AG

Vorstandsvorsitzender:
Klaus Hüttl, MBA

Branche:
Software, Beratung, IT

Robert-Bosch-Str. 28
D-88131 Lindau

Email: 
k.huettl@actinium.de

Internet:
www.actinium.de

Tel.: +49 (0)8382 277 278-0
Mobil: +43 (0)676 933 7500

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Dreifert Biogasanlagen platziert mit Grundschuldbesicherung ein Investitionsvolumen von ca. € 5,5 Millionen

Das hier vorgestellte Vorhaben besteht darin, in gutlaufende Biogasanlagen zu Investieren. Die Biogasanlagen, die in Aussicht stehen, werfen monatlich zwischen
€ 86000 und € 120.000 ab. Es sind bisher 3 Biogasanlagen, die zur Übernahme geeignet sind. Es käme eine Investitionssumme von ca. € 5,5 Millionen in Betracht, die als Platzierungsvolumen erforderlich wäre.

Ich werde  Ihnen mehrere E-Mails mit den gesichteten Objekten und Bilder zusenden inklusive ein paar Monatsabrechnungen von der Vergütung des elektrischen Stroms und Einspeisung, was die Einzelnen Anlagen erwirtschaften.

Die erste Anlage, die im Anhang mit detaillierten Daten beigefügt werden kann, befindet sich in Wunstorf bei Hannover.

In Biogasanlagen wird pflanzliches oder tierisches Material mit Hilfe von Bakterien unter Ausschluss von Sauerstoff (anaerob) abgebaut, wobei Biogas entsteht. Je nach eingesetzten Material produzieren die Bakterien Biogas mit einem Methangehalt von 50 bis 75 %. Aus diesem kann direkt vor Ort in einem Blockheizkraftwerk elektr. Strom und Wärme gewonnen werden oder es kann auf Erdgasqualität aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden. Die beim Abbau entstehenden Gärreste können in der Regel als Dünger in der Landwirtschaft verwertet werden. 

Die Stromerzeugung aus Biogas, wird durch das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) gefördert. Dadurch kam es zwischen 2007 und 2014 zu einem starken Zubau. Mit dem EEG 2014 wurde die Förderung für Biogasanlagen gesenkt; seitdem hat sich der Zubau deutlich verlangsamt. Derzeit werden in Deutschland mehr als 9.000 Biogasanlagen betrieben. Im Jahr 2017 haben die in Deutschland betriebenen Biogasanlagen etwa 32 Terawattstunden (⁠TWh⁠) Strom erzeugt und haben damit 5,4 % des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt (Quelle: Erneuerbare Energien in Zahlen 2017, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠BMWi⁠), September 2018). Den aktuellen Stand zur Rolle von Biogas bei der Stromerzeugung in Deutschland finden Sie im Internet .

Es kann mit den ausgesuchten Objekten eine gute Rendite / ein ansehnlicher Ertrag erzielt und erwirtschaftet werden. Wir senden Ihnen ausgefertigte Vertragsunterlagen von vier Vertragsunterlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz und von grundschuldbesicherten Darlehnsunterlagen für Ihre BaFin-genehmigungsfreie und prospektfreie Kapitalbeschaffung als Musterverträge an Ihren Wohnort und als Entwürfe mit gutachterlicher Beschreibung.

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Beteiligungs-Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen mit festen Zinsen bei nachrangiger Zahlungsweise möglich. Kurze und/oder langfristige Anlagemodelle können bei Genussrechten oder stillen Beteiligungen ebenfalls individuell aushandelt werden. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen dürfen mit oder ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen und Verhandlungsgespräche steht der entscheidungsberechtigte Vertreter, Herr Hendrik Dreifert   unter der E-Mail-Adresse Landwirt2020@gmx.net zur Verfügung.     

Das Betriebsergebnis wird mit ca. € 80 bis 100.000 pro Biogasanlage p.a. bei anfänglich lediglich mit nur einer Biogasanlage zurückhaltend kalkuliert. Beim Aufwand für bezogene Leistungen sind die Unterhaltungs- und Vertriebskosten enthalten.  

Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die gesetzliche Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente ( = Beteiligungs-Arten ) sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit dem Initiator verhandelbar.     

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.   

Wenn Rückfagen bestehen, können sich Interessenten gerne bei Herrn Dreifert melden, so dass alles weitere besprochen werden kann und sämtliche Informationen gegeben werden können.

Kontakt:

Dreifert Biogasanlagen,
Landwirtschaft

Geschäftsführer:
Hendrik DREIFERT

Branche:
Energie

Grubenwiese 4
57078 Siegen

Email:
Landwirt2020@gmx.net

Tel.: 01709026509

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die Weinmanufaktur Tullius mit neuen Investitionen in mehr Weinproduktion und besseres Marketing steht für Anleger mit verschiedenen mobilen Besicherungen sowie auf Wunsch mit Grundbuchbesicherungen offen

Der Inhaber Dipl.Ing. Manfred Tullius und seine Verlobte Lea leiten das Familienunternehmen seit fünf Jahren gemeinsam in zweiter Generation, unterstützt durch die wertvolle Erfahrung von Hans Werner Tullius, der in inzwischen sein 81. Lebensjahr erreicht hat. 

Die Weinmanufaktur ( https://www.tullium-wein.de/ ) hat eine große Anzahl an Privatkunden. Aber wenige  eigenen Maschinen; wie z. B. keine eigene Abfüllanlage. Zudem soll ein eigener Webshop eröffnet werden. 

Die Weinmanufaktur will zur Vergrößerung und Erweiterung des Betriebes sowie zur Markterweiterung die erforderlichen Investitionen tätigen. Für die gestiegenen Weinmengen müssen weitere Weinfässer und ein größerer Lieferwagen angeschafft werden.

In einem 7,5 Tonner Lkw ist mehr Platz für mehr Weinkisten, die Manfred Tullius bzw. das Unternehmen nächstes Jahr seinen Kunden persönlich bringen will. Mit größeren Ladungen fährt er längere Touren und weniger oft leer zurück. Persönliche Lieferungen stärken die Kundenbindung.

Ferner benötigt das Unternehmen eine eigene Abfüllanlage. Im Jahr 2025/26 sind ca. 25.000 abgefüllte Flaschen das Produktionsziel. In den weiteren Produktionsjahre wird das Unternehmen 30.000 Flaschen und dann 40.000 Weinflaschen erarbeiten. Das Anlegerkapital wird die Erträgnisse und Gewinne des Unternehmens in den sechsstelligen Bereich anheben. Der Gewinn bleibt im Unternehmen für Zinsen und Tilgung der Anlegergelder. Die Familie lebt von anderen Einkünften. 

Ein Online-Webshop soll neue Kunden ansprechen, die gerne Wein trinken, von renommierten Nahe-Weinen vielleicht schon gehört haben aber Tullius noch nicht kennen. Jüngere Kunden, die auch sonst online kaufen, was sie können, um nicht durch Läden streifen, an Kassen warten und Einkäufe mit Flaschen schleppen zu müssen.   

Auf der Internetseite der Weinmanufaktur ( https://www.tullium-wein.de/ ) gibt es Weinkarten für Weiss- und Rotweine sowie Bestellscheine. 

Die Weinmanufaktur wird zudem weitere  Firmenimmobilien anschaffen, die nur gering im Verhältnis des Immobilienwerts belastet werden sollen. Sämtliche getätigten Investitionen werden vollständig in das Anlagevermögen der Weinmanufaktur einfließen, was zusätzliche Sicherheit für Investoren bieten wird.  

Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen möglich. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf gesetzlich, aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden mit oder ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Tullius zur Verfügung.  

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.  

Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.

 

 

Kontakt:

Weinmanufaktur Tullius

Inhaber:
Manfred Tullius

Branche:
Weinmanufaktur

Ringstr. 2
67824 Feilbingert

Email:
Manfred.tullius@tullium-wein.de

Internet:
www.tullium-wein.de

Telefon: 06708/6692622
Telefon: 0176/29049600

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Die FA. BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG bietet Kapitalgebern Beteiligungen mit Grundschuldbesicherung

Einleitung
Die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG ist ein etabliertes außergewöhnlich innovatives Unternehmen im Sektor der erneuerbaren Energien mit klarem Fokus auf die Entwicklung und den Betrieb von Biogasanlagen und deren Gasverwertungen mittels Blockheizkraftwerken und Gaseinspeisungen ins öffentlich Erdgasnetz. Das Unternehmen bietet Kapitalgebern attraktive, grundschuldbesicherte Beteiligungsmöglichkeiten und positioniert sich als verlässlicher Partner für nachhaltige Investitionen.

Geschäftstätigkeit und Expertise
Der Kernbereich der BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG umfasst die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie kraftstoffähiges Biomethan, EEG Strom und Nahwärme.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRA 200854 eingetragen und operiert unter der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Bemerkenswert ist das etablierte Netzwerk im Biogassektor. Ein Beleg für die operative Kompetenz ist die Fähigkeit, bei Bedarf alle Belange im Biogasbereich abzudecken und Energie- und Wärmekonzepte gemeinsam mit Kommunen zu erstellen und umzusetzen. 

Stabilität und Struktur
Seit der Gründung 2010 gibt es eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung mit der Erhöhung der Biogasanlagenleistung, Erhöhung der Nahwärmekundendichte im Wärmenetz sowie einer kontinuierlichen Verfahrensweiterentwicklung z.B. in ein Strohaufschlussverfahren zur Biogaserzeugung, als erstes Unternehmen in Deutschland. Die Gesellschafterstruktur besteht aus sechs Parteien, davon fünf Kommanditisten und ein Komplementär. Das Unternehmen verfügt über eine langjährige Präsenz am selben Standort und besitzt eine der größten Biogasanlagen in Niedersachsen.

Aktuelles Investitionsvorhaben und Kapitalbedarf
Das aktuelle Projekt mit einem Kapitalbedarf von mindestens 2 Millionen Euro, hat zum Ziel die bestehende Gesellschaft bei den finanzierenden Banken vollständig schuldenfrei zu stellen. Damit wird eine solide Basis für die Modernisierung der Anlage geschaffen. Ziel ist es sich in einem wandelndem Markt sauber zu strukturieren um Investitionen für die kommunale Wärmeplanung anzugehen. Es wird geplant, die Energie Nachfrageoptimiert zu liefern. Dazu müssen unsere Blockheizkraftwerke auf eine flexible Fahrweise umgestellt werden. So wird die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gestärkt und die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens auf neue Beine gestellt.

Investitionsangebot für Kapitalgeber

Zur Stärkung der Liquidität für zukünftige Investitionen und zur Realisierung einer bankenunabhängigen Finanzierungsstruktur bietet die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG attraktive Konditionen für Kapitalgeber:

  • Grundschuldbesicherte Darlehensanlagen: Bereits ab einer Einlage von 10.000 Euro wird ein Festzins ab 3,5% pro Jahr angeboten. Diese Anlagen sind durch werthaltige deutsche Immobilien grundschuldbesichert und haben eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren.
  • Flexible Konditionen: Bei längeren Laufzeiten und/oder höheren Beteiligungsbeträgen können für Investoren noch attraktivere Zinssätze individuell verhandelt werden.
  • Weitere Beteiligungsformen: Neben den Darlehen sind auch gewinnorientierte stille Beteiligungen und/oder Genussrechtskapital verfügbar, die zusätzliche Flexibilität für unterschiedliche Investorenprofile bieten.
  • Jährliche Ausschüttungen: Die Gewinnausschüttungen erfolgen jährlich. Zudem profitieren Zeichner von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise Buchungs-Rabatten.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Kapitalanlagen
Die angebotenen grundschuldbesicherten Kapitalanlagen sind konform mit § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gestaltet und durch Besicherung auf deutschen, werthaltigen Immobilien abgesichert. Sie können prospektfrei und ohne Volumenbegrenzung platziert werden.

Für die dargestellten Vermögensanlagen (vermutlich stille Beteiligungen/Genussrechte) besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ebenfalls keine Prospektpflicht, da pro Angebot jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Für sämtliche Finanzinstrumente greift zudem die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG. Alle Vermögensanlagen sind hinsichtlich ihrer Laufzeiten und Konditionen frei und individuell verhandelbar, was ein hohes Maß an Flexibilität für Investoren bedeutet.

Ansprechpartner und Beratung

Für interessierte Anleger steht der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Henrik Schmale, direkt per E-Mail unter henrik.Schmale@googlemail.com zur Verfügung. Alle Konditionen sind frei verhandelbar, was eine individuelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht.

In Fragen der Beteiligungsstrukturierung und der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG von der renommierten Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) betreut, was zusätzliche Professionalität und Expertise in den Finanzierungsprozess einbringt.

 

Kontakt:

BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG

Geschäftsführer:
Herr Jan Henrik Schmale

Branche:
erneuerbare Energie

Hauptstrasse 15
38539 Müden/Aller

Email:
henrik.Schmale@googlemail.com

Tel.: +49 (0) 5375 9827081
Fax: +49 (0) 5375 9781

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

Landhotel Bohrerhof mit neuen Bauprojekten und neuen Pflanzprojekten steht weiterhin für Anleger mit grundschuldbesichertem Darlehenskapital offen

Das in 2023 neu erbaute Landhotel der Familie Bohrer verfügt über 64 geräumige Zimmer, die alle mit Balkon oder Terrasse ausgestattet sind und einen herrlichen Park- bzw. Schwarzwaldblick bieten. Die Deluxe und Superior Doppelzimmer haben alle 34 qm und die Familien-Zimmer 68 qm. Im Erdgeschoß haben die Zimmer eine Außen-Terrasse und in den beiden oberen Stockwerken jeweils große Balkone nach Süden und Südwesten. Das Hotel erfreut sich einer kontinuierlich steigenden Gästebelegung und ebenso einer permanent steigenden Seminarraumbelegung.

Die 64 geräumigen Zimmer mit Parkblick laden zum entspannten Schnuppern der Landluft ein und sind Ausgangspunkt für Ausflüge ins Markgräflerland, in den Schwarzwald und nach Frankreich. Die Seminarräume bieten viel Raum für geschäftliche, wie auch genuss-orientierte Veranstaltungen im Grünen. Beim Spaziergang durch den vom Hof abgeschiedenen Hotelpark kann der Blick in die Ferne schweifen und die Lobby-Bar ist der abendliche Treffpunkt für Kamingespräche.

Beim Hotel ist die Erweiterung des Parkplatzes mit zusätzlich10 Wohnmobilstellplätzen in der Fertigstellung.

Aktuell läuft die Bebauungsplanänderung für das künftige Projekt
„Außenschwimmbad mit Badehaus und Sauna“

Eine Parkanlage mit einem Teich als Erholungsoase für die Gäste ist auf 1 ha Gelände in der Fertigstellung. Zudem gibt es ein abschließbares Fahrradhaus mit Ladestationen für E-Bikes.

Als landwirtschaftlicher Gemüse-Betrieb mit über 200 Hektar Fläche ist die Bohrerhof-Gruppe ein alteingesessenes Familienunternehmen ( www.bohrerhof.de ) im Südwesten Deutschlands südlich von Freiburg und hat sich als Frischwaren- und Gemüseproduzent einen hohen regionalen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die Bohrerhof GmbH ist mit ihren landwirtschaftlichen Produkten unter eigener Marke, sowie der Marke „Unsere Heimat“ langjähriger Partner der EDEKA Südwest. Den Anbau im Gemüsebaubetrieb hat der Bohrerhof mit der Kultur „Erdbeeren“ ergänzt.

Über die Jahre ist der Bohrerhof zu einem Magneten für den regionalen Tourismus, bewusste Genießer und Business- und Ausflugsgäste von Basel und Zürich über Offenburg und den Schwarzwald bis Mulhouse und Freiburg geworden. Das Wachstum der letzten 10 Jahre hin zur heutigen Betriebsgröße fand dabei zum überwiegenden Teil ohne Kredite von Banken über private Investoren und Anleger als Freunde und Gäste des Hauses statt.

Der Bohrerhof hat jahresdurchschnittlich 50 Angestellte + saisonale Erntemitarbeiter – insbesondere für die Spargel- und Erdbeerkulturen. Der Bohrerhof ist bekannt für seinen gläsernen Betrieb und den Landmarkt mit eigenen, sowie regionalen Produkten. Das hofeigene Restaurant „Bohrers“ schräg gegenüber vom Landmarkt bringt diese Köstlichkeiten als feine Landküche für die Gäste – die auch zu einem Großteil aus der Schweiz kommen - auf den Teller. Jeweils in den Wochen vor dem Jahresende veranstaltet die Familie Bohrer ihre legendären, stets gut gebuchten „Dinner-Shows“ mit internationalen Künstlern, welche nach den überstandenen Corona-Zeiten wieder stattfinden.

“Für den Bohrerhof ist Landwirtschaft gerade in Zeiten weltweit grassierender Hungersnöte eine verantwortungsvolle Aufgabe und wir als Inhaber lieben mit unseren Kindern, was wir dort tun. Deshalb laden wir schon von Anbeginn die Menschen auf den Hof ein, um sich selbst von unserer Arbeit zu überzeugen und dafür zu begeistern, dass ihre Nahrungsmittel unmittelbar aus der Region kommen.” sagt Frau Petra Bohrer.

Finanziert wird das - in puncto Nachhaltigkeit beispielgebende Hotelprojekt - übrigens nicht etwa von einer ortsansässigen Hausbank, sondern von über 550 privaten Investoren, die im Durchschnitt 25.000 Euro bei einem Festzins von fünf Prozent anlegen, und durch einen Eintrag ins Grundbuch zusätzlich abgesichert sind. Denn Familie Bohrer - zwei Kinder und deren Ehepartner sind bereits fest im Familienbetrieb integriert - setzt seit 13 Jahren auf die so genannte Gruppenfinanzierung. Seit 2009 finanzieren die Bohrers ihre Hof-Erweiterung ausschließlich mit privaten Investoren. Somit erfolgte der Ausbau der Gemüseproduktion, der Neubau des Restaurants 2015 sowie die Erweiterung des Landmarktes über diesen alternativen Weg der Kapitalbeschaffung. Die Zielmarke für ihr beispielhaftes Hotelprojekt lag bei gut 13,5 Millionen Euro. Der Spatenstich erfolgte im Januar 2020. Keine 2,5 Jahre sollte es dauern, bis das neue Landhotel "Bohrerhof" mit seinen 64 Zimmern, im September 2022 eröffnete. Investieren konnte jeder ab einer Mindestsumme von 10.000 Euro.

Noch heute können sich Interessenten mit grundschuldbesichertem Darlehenskapital bei 5 % Zinsen p.a. an der Bohrerhof GmbH beteiligen. Individuelle Verhandlungen und Vereinbarungen sind möglich. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

 

 

Kontakt:

Bohrerhof GmbH

Bachstraße 6
D-79258 Hartheim-Feldkirch

Branche:
landwirtschaftliche Produkte

Geschäftsführer:
Petra Bohrer

Tel: +49 (0) 76 33 / 923320
Fax: +49 (0) 76 33 / 92332180

Email: info@bohrerhof.de

Internet: www.bohrerhof.de

Video zur Projektbeschreibung des neuen Landhotel:
www.bohrerhof.de/projektbeschreibung-landhotel/

Weitere Informationen:
Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de

Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht;
es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz

Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.

Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.

 

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Messe Stuttgart
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Die genehmigungsfreie Tätigkeit des Tippgebers bei Finanzinstrumenten ( so die BaFin) und das Provisionsverbot ( max. € 15,- )

von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen

Dr. Horst Werner

Vermittler von Finanzinstrumenten nach KWG benötigen die Genehmigung der IHK gem. § 36 Abs. 3 f KWG nach einem entsprechenden Lehrgang. Der Tippgeber kann dagegen erlaubnisfrei tätig werden. Die Definition des „Tippgebers“ spielt bei der Vermittlung von Kapitalanlagen und bei dem Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot der vermittelnden Finanzdienstleister bzw. bei den Versicherungsvermittlern eine Rolle – so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Seit Ende Juli 2017 gilt für Versicherungsunternehmen aufgrund des neuen § 48 b Versicherungsaufsichtsgesetz ( VAG ) für Vermittler ein Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot. Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (siehe BaFinJournal März 2017 und August 2017) und die Stellungnahme der BaFin :

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/...

Nach dem neuen § 48b VAG ist „jede unmittelbare oder mittelbare Zuwendung neben der im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistung“ an Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsberechtigte aus einem Versicherungsvertrag verboten.

Aus Sicht der BaFin erfasst das Verbot nicht die sogenannten Tippgeber. ( Zu Abgrenzungsfragen eines (Versicherungs-)Vermittlers zum bloßen Tippgeber und zu dem Vertrieb von Versicherungsprodukten über das Internet gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [„Tchibo“; BGH-Urteil vom 29.11.2013 (Az.: I ZR 7/13)]. Die Funktion eines Tippgebers ist gesetzlich nicht geregelt und nicht definiert. Aber in der Gesetzesbegründung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird die Funktion eines Tippgebers in Abgrenzung zum “Vermittler” wie folgt beschrieben: “Die Definition des Versicherungsvermittlers orientiert sich zunächst an der begrifflichen Bestimmung des § 34c GewO. Hiernach gilt als Vermittler, wer gewerbsmäßig den Abschluss von bestimmten Verträgen vermittelt. Der Abschluss von Versicherungsverträgen als Teil der Versicherungsvermittlung ist vom Begriff der „Vermittlung“ erfasst. Die Tätigkeit eines „Tippgebers“, die darauf beschränkt ist, Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder einem Versicherungsunternehmen herzustellen, stellt jedoch keine Vermittlung im Sinne des § 34d GewO dar (. . .) weil sie als vorbereitende Handlung nicht auf eine konkrete Willenserklärung des Interessenten zum Abschluss eines Vertrages, der Gegenstand der Vermittlung ist, abzielt.“ ( so in der Gesetzesbegründung der Bundestagsdrucksache 16/1935 Seite 17).

Ob jemand als Vermittler oder nur als Tippgeber tätig wird, ist z.B. auch bei der Vermittlung von wertpapierfreien Vermögensanlagen gem. § 34 f GewO oder bei der Vermittlung von Wertpapieren gem. § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) von großer Bedeutung. Die Vermittlung bedarf der behördlichen Genehmigung und Erlaubnis; die Tippgeberschaft ist erlaubnisfrei.

Die Tätigkeit eines „Tippgebers“, die darauf beschränkt ist, lediglich Möglichkeiten zum Abschluss von (Versicherungs-)Verträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler oder -unternehmen herzustellen, stellt also keine Vermittlung im Sinne des § 34 d GewO dar. Vielmehr bedeutet dies lediglich eine Weitergabe von Informationen an einen Vermittler.“ Damit ist die Tätigkeit des sog. Tippgebers erlaubnisfrei, der sich darauf beschränkt, Möglichkeiten zum Abschluss von (Versicherungs-)Verträgen namhaft zu machen oder Kontakte zwischen einem potentiellen Vertragspartner und einem Vermittler herzustellen.

Die Tätigkeit eines Tippgebers bezieht sich also im Wesentlichen darauf, Kontakte zwischen einem potenziellen Vertragsnehmer und einem (Versicherungs-)Vermittler oder einem (Versicherungs-)Unternehmen herzustellen. Dies stellt keine (Versicherungs-)Vermittlung im Sinne des § 34d Gewerbeordnung ( GewO ) dar. Weitere Hinweise zum Thema Tippgeber finden sich im BaFin-Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern. Neukundenwerbung im Rahmen von Tippgebermodellen – zum Beispiel das Modell „Kunden werben Kunden“ – ist also weiterhin möglich. Weitere Informationen dazu von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Der § 48b VAG lässt auch Ausnahmen zu. Zum einen enthält die Norm eine Geringwertigkeitsklausel: Belohnungen und Geschenke zur Anbahnung oder anlässlich eines Vertragsschlusses sind erlaubt, wenn sie einen Gesamtwert von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten.

Zum anderen findet das Verbot keine Anwendung, soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Erhöhung der Leistung oder zur Reduzierung der Prämie des vermittelten Vertrags verwendet wird. Nach Auffassung der BaFin kann eine dauerhafte Reduzierung der Prämie oder Erhöhung der Leistung allerdings nur vom Versicherer selbst gewährt werden, da Prämie und Leistung auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien beruhen. Die vollständige oder teilweise Abgabe der Provision eines Vermittlers an einen Versicherungskunden – ohne Änderung des Vertrags zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer – reicht hingegen nicht aus. Sofern ein Vermittler beispielsweise auf seine Abschlussprovision verzichten möchte und diese zur Prämienreduzierung verwendet werden soll, so muss der Versicherer dies im Versicherungsvertrag dokumentieren. Diese Möglichkeit haben grundsätzlich alle Arten von Vermittlern.

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Hat das Zukunft oder kann das weg?

Der Fortschrittskompass

von Petra Pinzler.

Hardcover gebunden
Erscheinungstermin: 04.09.2024
ISBN 9783593519135

262 Seiten

Dana Giesecke, taz futurzwei, 10.09.2024

Dieses Buch [sei] allen Politiker*innen von morgen (die von heute haben ja keine Zeit) und allen Bürger*innen sehr empfohlen, die in die Zukunft investieren und ihr mehr politisches Gewicht verleihen wollen.

BUNDmagazin, 15.11.2024

[Das] Buch ist ein wertvoller Leitfaden für all jene, die verantwortungsvoll konsumieren und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen möchten. Es regt dazu an, Gewohnheiten zu hinterfragen und die eigene Rolle in der Gesellschaft neu zu betrachten. Für alle, die neue Ideen brauchen und sich engagieren wollen, privat, gesellschaftlich oder auch politisch.

Human Resources Manager, 09.12.2024

Journalistin Pinzler weist den Weg in eine Zukunft, in der wir unsere Rolle in der Gesellschaft neu betrachten können.

Über das Buch

Was ist heute Fortschritt? Brauchen wir mehr oder weniger Wachstum? Niedrigere Steuern oder bessere Umverteilung? Mehr Freizeit? Rettet uns die Technologie vor der Klimakrise oder ein anderes Verhalten? Die Journalistin Petra Pinzler sortiert die Fäden: Wo sind die Ideen, die uns ein gutes Leben bringen, und wer will uns dagegen Rückschritt als Fortschritt verkaufen? Ihr Buch beantwortet große Fragen mit lebensnahen Antworten und misst die kursierenden Fortschrittskonzepte an den gegenwärtigen Herausforderungen. Zukunftsweisendes Aufräumen in unsicheren Zeiten.

»Als Arzt habe ich gelernt: erst Diagnose stellen, dann über Therapie sprechen. Petra Pinzlers politisch versierte Diagnose ist allen zu empfehlen, die verstehen wollen, wie unsere Demokratie wieder fähig wird, die großen Krisen zu lösen.« Dr. Eckart v. Hirschhausen, Arzt, Wissenschaftsjournalist und Gründer der Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen

»In Zeiten der Zumutung können wir Schuldige suchen oder den Mut finden, Ressourcen zu bündeln, um neue Strukturen zu schaffen. Wer Lust auf Letzteres hat, wird mit diesem Buch belohnt.« Prof. Dr. Maja Göpel, Politökonomin und Nachhaltigkeitswissenschaftlerin

»Petra Pinzler ist eine kluge Beobachterin des politischen Berlin, die auch nicht vor den großen Fragen jenseits der Tagespolitik zurückschreckt.« Prof. Dr. Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft und Professor für Sozialökonomie

 

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