Info-Center
Glossar


oder



#  A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 
Ihr Ergebnis
Spezialfonds
Sie sind nicht für die breite öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG. Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden.

Suche         starten 
Finanzkommunikation
Informieren Sie sich
anhand unserer aktuellen Finanzkommunikations-Broschüre