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Ihr Ergebnis
Börsenmitglieder
In Deutschland gibt es drei Gruppen von Mitgliedern: 1. Amtlich bestellte Kursmakler (specialists), die Geschäfte in Wertpapieren mit amtlicher Notierung vermitteln und dabei gleichzeitig Kurse feststellen. Ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag; Kurse amtlich festzustellen, entsprechen besondere Pflichten, insbesondere eine Beschränkung der Geschäftstätigkeit. 2. Freimakler (broker), die Geschäfte in allen börsennotierten Wertpapieren vermitteln. Sie können sich darüber hinaus für eigene Rechnung am Handel beteiligen. 3. Börsenhändler, nämlich Kreditinstitute, Wertpapierhandelsbanken und Wertpapierhandelsunternehmen, die den Handel mit Wertpapieren für eigene und fremde Rechnung betreiben. Grundsätzlich müssen alle Wertpapieraufträge über die Börse abgewickelt werden, es sei denn, der Anleger habe eine andere Weisung erteilt.
Wertpapier
Kurs
Broker
Börse
Kreditinstitut

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